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Hauptverhandlung wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 29/19 Dr. Ehret


Lüneburg. Am 18. Oktober 2019 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer das Verfahren gegen vier Angeklagte wegen bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wirft den Angeklagten, die heute 50, 31 und 30 Jahre alt sind, vor, im Zeitraum von Dezember 2018 bis Februar 2019 in Celle, Hannover, Hannover-Laatzen, Mellendorf und andernorts durch insgesamt drei Straftaten, gemeinschaftlich und als Mitglieder eine Bande handelnd mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben. Die Angeklagten sollen sich zusammengeschlossen haben, um ihren Lebensunterhalt durch den gemeinsam organsierten und arbeitsteilig durchzuführenden Verkauf von großen Mengen von Marihuana zu finanzieren. Dem gemeinsamen Tatplan entsprechend sollen die Angeklagten insgesamt 42 kg Marihuana besorgt und gewinnbringend an verschiedene Abnehmer verkauft haben, wodurch sie Einnahmen von insgesamt über 90.000,00 € erzielt haben sollen.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 21. und 23. Oktober, den 11., 21., 22. und 28. November sowie den 02., 04. und 11. Dezember 2019, jeweils um 9:30 Uhr. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen.



Artikel-Informationen

erstellt am:
08.10.2019

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