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Hauptverhandlung wegen erpresserischen Menschenraubs u. a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 44/20 Dr. Vollersen


Lüneburg. Am 03. September 2020 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 38 Jahren wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und mit Vergewaltigung.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in der Anklageschrift zur Last, sich in den frühen Morgenstunden des 26.01.2011 in Weißrussland nach einem Diskobesuch in alkoholisiertem Zustand einer Frau bemächtigt und diese in ein Auto gezerrt zu haben, um sie zu sexuellen Handlungen zu zwingen. Unter Beteiligung von zwei weiteren Personen habe der Angeklagte sie dann in ein Waldstück verbracht. Dort habe er sie vielfach geschlagen, wodurch sie zeitweilig das Bewusstsein verloren habe, und mit ihr gegen ihren Willen den Oral-, Vaginal- und Analverkehr vollzogen. Während des Geschehens habe der Angeklagte die Geschädigte auch zur Hergabe von Goldohrringen aufgefordert, die sie ihm ins Gesicht geworfen habe. Schließlich habe auch einer seiner Begleiter auf Aufforderung des Angeklagten mit der Frau den Geschlechtsverkehr vollzogen. Schließlich hätten der Angeklagte und seine Begleiter die Frau im Wald zurückgelassen, die neben zahlreichen Hämatomen ein Schädelhirntrauma sowie einen Nasenknochenbruch davongetragen habe.

Fortsetzungstermine sind auf den 15., 22. und 29. September, auf den 6. und 27. Oktober sowie auf den 10. November 2020, jeweils 09:30 Uhr, in Saal 21 bestimmt. Für die Fortsetzungstermine im September ist jeweils ein Zeuge bzw. zwei Zeugen geladen.

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