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Hauptverhandlung wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge

Landgericht Lüneburg PM 11/21 Dr. Ehret

Lüneburg. Am 1. März 2021 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg das Strafverfahren gegen drei Angeklagte im Alter von heute 24, 54 und 48 Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge.

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten, bei denen es sich um Mutter, Vater und Sohn einer Familie handelt, zur Last, im Oktober 2017 in Wietze auf dem Parkplatz eines Supermarktes, eine gefährliche Körperverletzung (Vorwurf gegen die Mutter) bzw. gemeinschaftlich eine Körperverletzung mit Todesfolge (Vorwurf gegen Vater und Sohn) begangen zu haben. Die Angeklagten sollen sich, so die Anklageschrift, zur Rückabwicklung eines Verkaufs, den sie zwei Tage zuvor getätigt hatten, mit der Käuferin, die von ihrem Vater und einigen weiteren Personen begleitet wurde, auf dem Parkplatz eines Supermarktes getroffen haben. Über die Modalitäten der Rückabwicklung des Kaufvertrages sei es dort zum Streit gekommen. Zunächst habe es eine Rangelei zwischen drei Frauen gegegeben. Dabei habe die Angeklagte eine der anderen Frauen zunächst mit der Hand und anschließend mit der Hundeleine geschlagen, wodurch diese eine Prellung und Hämatome im Rippenbereich erlitten habe. Im weiteren Verlauf sollen die beiden anderen Angeklagten, Vater und Sohn, gemeinsam dem Lebensgefährten der mit der Hundeleine Geschlagenen mehrere kräftige Faustschläge versetzt haben. Dieser soll im Verlauf des Gerangels zu Fall gekommen und dabei mit dem Kopf aufgekommen sein. Gleichwohl hätten die beiden Angeklagten diesem weitere Faustschläge gegen den Kopf versetzt. Der Geschädigte sei mit blutenden Platzwunden an beiden Schläfen und Hämatomen im Gesicht in die Notaufnahme eines Krankenhauses gebracht worden, wo ein schweres Schädel-Hirn-Trauma mit ausgeprägter intracerebraler Hinblutung diagnostiziert worden sei. Der Geschädigte befand sich nach zweifacher Kopfoperation zunächst im Wachkoma und verstarb im Juli 2019.

Das Verfahren war zunächst im Frühjahr 2019 bei dem Amtsgericht Celle angeklagt und eröffnet worden. Nachdem das Opfer im Juli 2019 verstorben war und damit der Tatvorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge im Raum stand, wurde das Verfahren an das Landgericht Lüneburg abgegeben.

Fortsetzungstermine sind auf den 3., 8., 10., 16. und 30. März sowie auf den 14., 19., 28. und 26. Mai 2021, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind fünf Zeugen, für den zweiten Verhandlungstag sind sieben Zeugen und für den dritten Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2021

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