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Hauptverhandlung wegen gewerbsmäßigen Betruges

Landgericht Lüneburg PM 37/21 Edinger

Lüneburg. Am 06. Juli 2021 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 110 vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Berufungsverfahren gegen eine heute 42-jährige Frau wegen gewerbsmäßigen Betruges.

Die Staatsanwaltschaft legt der Angeklagten zur Last, im Landkreis Lüchow-Dannenberg in der Zeit zwischen Juli 2016 und November 2017 unter Vorspiegelung einer Liebesbeziehung insgesamt 45.745,00 € von dem Geschädigten erhalten zu haben. Sie habe sich in neun Fällen Geldbeträge mit der Behauptung von ihm überweisen lassen, diese zurückzahlen zu wollen, was sie aber - wie von Anfang an beabsichtigt - tatsächlich nicht getan habe.

Das Amtsgericht Dannenberg (Elbe) hatte die Angeklagte wegen dieses Tatvorwurfs durch Urteil vom 30. November 2020 zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Gegen dieses Urteil haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigerin der Angeklagten Berufung eingelegt, weshalb die Sache nun vor der 9. Strafkammer des Landgerichts Lüneburg in zweiter Instanz verhandelt wird. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Fortsetzungstermin ist auf den 09. Juli 2021 um 9:15 Uhr in Saal 12 bestimmt. Zum ersten Verhandlungstag ist ein Zeuge geladen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
02.07.2021

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