Niedersachsen klar Logo

Hauptverhandlung wegen Handels mit Betäubungsmitteln

Landgericht Lüneburg 10/17 Dr. Stodolkowitz

Hauptverhandlung wegen Handels mit Betäubungsmitteln

Lüneburg. Am 27. Februar 2017 um 9:30 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg in Saal 121 das Verfahren gegen zwei Angeklagte im Alter von 21 und 50 Jahren, Vater und Sohn, wegen des Vorwurfs des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge. Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, in der Wohnung des älteren von ihnen im Lüneburger Stadtteil Kaltenmoor an eine Vielzahl von Abnehmern Marihuana verkauft zu haben. Am 10. November 2016 sollen im Rahmen einer polizeilichen Durchsuchung in der Wohnung rund 450 Gramm Marihuana auf-gefunden worden sein, zum großen Teil verkaufsfertig abgepackt in 237 Klemmleistenbeuteln. Die Staatsanwaltschaft geht von einem Reinheitsgehalt des Rauschgifts von etwa zehn Prozent aus. Die Angeklagten sollen in einer Schublade in der Wohnung eine Taschenlampe mit Elektroschockfunktion griffbereit vorrätig gehabt haben, um sich bei einem Zugriff anderer Personen auf die Betäubungsmittel, etwa bei einem Überfall, zur Wehr setzen zu können.

Der ältere der beiden Angeklagten befindet sich in Untersuchungshaft. Im Falle einer der Anklage entsprechenden Verurteilung droht den Angeklagten eine mehrjährige Freiheitsstrafe.

Die Verhandlung beginnt am 27. Februar 2017 mit der Verlesung der Anklageschrift; sodann sollen die Angeklagten Gelegenheit erhalten, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Außerdem hat die Kammer für den ersten Verhandlungstag sechs Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind für den 6., 13., 14., 20., 21. und 27 März 2017, jeweils 9:30 Uhr in Saal 121, bestimmt.

Artikel-Informationen

erstellt am:
23.02.2017

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln