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Hauptverhandlung wegen Mordes

Landgericht Lüneburg PM 08/21 Dr. Ehret

Lüneburg. Am 11. Februar 2021 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Strafverfahren gegen eine Angeklagte im Alter von heute 22 Jahren wegen Mordes.

Die Staatsanwaltschaft legt der Angeklagten zur Last, im September 2019 in Bardowick ihr kurz zuvor geborenes Kind getötet zu haben. Die Angeklagte soll, so die Anklageschrift, das Kind im Bad des von ihr und ihrer Familie bewohnten Einfamilienhauses zur Welt gebracht und es kurz darauf erwürgt oder erstickt haben. In der Folgezeit soll die Angeklagte den toten Säugling zunächst mutmaßlich gekühlt an einem unbekannten Ort aufbewahrt und ihn dann im August 2020 auf dem Grundstück ihrer Familie abgelegt haben.

Die 4. große Strafkammer hat das Hauptverfahren mit der Maßgabe eröffnet, dass auch ein Mord aus niedrigen Beweggründen in Betracht komme.

Die Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 15., 17., 23. und 24. Februar 2021, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind fünf Zeugen, für den zweiten Verhandlungstag sind sechs Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer fünf Sachverständige hinzugezogen.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus im Sitzungssaal nur ein begrenztes Platzangebot zu realisieren ist. Der Saal wird eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung für Zuhörer und Pressevertreter geöffnet. Vier Sitzplätze sind für Pressevertreter in der vordersten Reihe vor dem eigentlichen Zuschauerraum reserviert. Darüber hinaus können Sitzplätze für Pressevertreter nicht reserviert werden; sie werden der Reihe nach vergeben. Sind alle Sitzplätze belegt, werden weitere Personen nicht mehr eingelassen. Pressevertreter, die eine Teilnahme an der Verhandlung beabsichtigen, werden gebeten, dies bis Mittwoch, den 10. Februar 2021, 12:00 Uhr, fernmündlich mit der Pressestelle des Landgerichts (Tel. 04131 202-204 bzw. -743) abzustimmen.

Wer beabsichtigt, als Zuhörer an der Verhandlung teilzunehmen, wird gebeten, verantwortungsbewusst abzuwägen, ob dies in der gegebenen Situation geboten ist. Es können maximal acht Zuhörer an der Verhandlung teilnehmen. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eintreffens vergeben. Sobald alle Plätze belegt sind, können weitere Zuhörer für diesen Prozess in das Gerichtsgebäude nur eingelassen werden, wenn zuvor eingelassene Zuhörer den Sitzungssaal und das Gerichtsgebäude wieder verlassen haben. Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.

Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, im Gerichtsgebäude einemedizinische Maske (sogenannte OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) zu tragen. Sog. Alltagsmasken, Halstücher oder Schals sind – anders als bisher – nicht mehr ausreichend. Die allgemeinen Hygieneregeln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung müssen eingehalten werden.

Artikel-Informationen

erstellt am:
08.02.2021

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