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Hauptverhandlung wegen Mordes

Landgericht Lüneburg PM 30/21 Dr. Vollersen

Lüneburg. Am 22. Juni 2021 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 2. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten im Alter von heute 19 Jahren wegen Mordes.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, am 18.01.2021 in Lüneburg seine 19-jährige Freundin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet zu haben. Der Angeklagte habe, so die Anklageschrift, die seitens der jungen Frau bei einem Gespräch in ihrem Auto ausgesprochene Trennung nicht akzeptieren und sie keinem anderen Mann gönnen wollen. Aus Wut habe er ihr mit einem bereits aufgrund einer Vorahnung mitgeführten Messer mehrere tödliche Messerstiche beigebracht. Dabei habe der Angeklagte den Umstand ausgenutzt, dass die Getötete keinen Angriff erwartet habe und sich im Fahrzeug sitzend nicht habe wehren können.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 24. Juni, 13., 21., 22., 26. Juli, 16., 30. August, 2., 8., 9., 16. und 20. September 2021, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21. Für den ersten Verhandlungstag ist ein Zeuge, für den zweiten Verhandlungstag sind vier Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer drei Sachverständige hinzugezogen.

Für das Verfahren sind besondere Sicherheitsvorkehrungen und Einlasskontrollen angeordnet, die zugleich den allgemeinen Schutzmaßnahmen zur Verhinderung einer weiteren Verbreitung des Corona-Virus Rechnung tragen.

Angehörige der Presse haben sich durch einen Presseausweis und einen gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass auszuweisen. Der Saal wird eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung für Zuhörerinnen und Zuhörer und Pressevertreterinnen und Pressevertreter geöffnet. Die vor dem eigentlichen Zuschauerraum befindlichen Sitzplätze sind den Pressevertreterinnen und Pressevertreter vorbehalten. Darüber hinaus können Sitzplätze nicht reserviert werden; sie werden der Reihe nach vergeben. Sind alle Sitzplätze belegt, werden weitere Personen nicht mehr eingelassen.

Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind im Sitzungssaal jeweils ab fünf Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Sitzung bis eine Minute nach Einzug der Kammer nach Weisung des Vorsitzenden bzw. des instruierten Pressesprechers gestattet. Danach sind Kamera- und Fotoausrüstungen sowie Geräte für Tonaufzeichnungen aus dem Saal zu entfernen. Die Aufnahmen dürfen nur aus einem besonders gekennzeichneten Bereich heraus gemacht werden und in einer Entfernung von 5 Metern zu den Verfahrensbeteiligten. Gefertigte Aufnahmen des Angeklagten, der Nebenklägerinnen und Nebenkläger und der Wachtmeister sind vor einer Veröffentlichung oder Weitergabe zu anonymisieren (z. B. durch Verwischen, „Blurren“ oder Verpixelung jeweils des Kopf-/Gesichtsbereichs der betroffenen Personen). Aufnahmen vom Einzug der Kammer haben sich auf Gesamtaufnahmen des Gerichts unter Verzicht auf Großaufnahmen von Einzelgesichtern zu beschränken. Außerhalb des Sitzungssaals sind Aufnahmen im gesamten Gerichtsgebäude unzulässig, sofern sie nicht im Einzelfall durch den Pressesprecher genehmigt werden.

Pressevertreterinnen und Pressevertreter, die zu fotografieren oder zu filmen beabsichtigen, werden gebeten, dies bis Freitag, den 18. Juni 2021, 12:00 Uhr, fernmündlich mit der Pressestelle des Landgerichts (Tel. 04131/202-204 bzw. -304) abzustimmen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
16.06.2021

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