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Hauptverhandlung wegen Mordes u. a.

Pressemitteilung 46/20 Dr. Ehret


Am 11. September 2020 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 19 Jahren wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung, Verstoßes gegen das Waffengesetz und Diebstahls mit Waffen.

Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft soll der Angeklagte sich am Abend des 13.03.2020 in Celle, mit einem Butterflymesser bewaffnet, zur Wohnung eines Freundes des Geschädigten begeben und dort zunächst den Geschädigten zum Ausgleich von 20 Euro Drogenschulden aufgefordert haben. Nachdem dieser geäußert habe, dass er kein Geld bei sich habe, habe der Angeklagte aus Verärgerung dem Geschädigten sein Cappy vom Kopf geschlagen und sodann, als der Geschädigte ihn leicht weggeschubst habe, unvermittelt das mitgeführte Butterflymesser gezogen und mit diesem den Geschädigten in die linke Seite gestochen. Der Geschädigte habe den Stich insoweit abwehren könne, als dieser nur bis zur Messerspitze eingedrungen sei. Der Angeklagte habe daraufhin, so die Staatsanwaltschaft weiter, mehrfach in Richtung Bauch des Geschädigten gestochen und diesen trotz dessen Ausweich- und Abwehrbewegungen erneut auf der linken Körperseite in Höhe der Brust getroffen. Im Zuge eines anschließenden Gerangels habe der Angeklagte weiterhin versucht, auf den Geschädigten einzustechen, auch in Richtung des Halses. Schließlich sei es dem Geschädigten gelungen, den Angeklagten zu überwältigen und in die Flucht zu schlagen. Der Geschädigte habe mehrere Stich- und Schnittverletzungen im Rückenbereich und durch Abwehrbewegungen an der rechten Hand erlitten und habe in die Notaufnahme des AKH Celle gebracht und dort stationär behandelt werden müssen. Am selben Abend sei der Angeklagte, weiterhin mit dem Butterflymesser bewaffnet, nochmals zu der Wohnung zurückgekehrt, um dort sein Cappy und seine Brille zu holen. Dabei habe er die Bauchtasche des Geschädigten nebst Inhalt, die während des vorangegangenen Gerangels abgerissen war, ohne den Willen des Geschädigten an sich genommen, um möglicherweise sich darin befindliches Bargeld oder sonstige Wertsachen für sich zu behalten.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 15. und 21. September sowie auf den 12. und 16. Oktober 2020, jeweils 09:30 Uhr, in Saal 121 bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind zwei Zeugen, für den zweiten Verhandlungstag sieben Zeugen geladen. Zudem hat die Kammer einen Sachverständigen hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
10.09.2020

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