Artikel-Informationen
erstellt am:
01.11.2021
Landgericht Lüneburg PM Nr. 51/21 Edinger
Lüneburg. Am 16. November 2021 um 13:00 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. Großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen einen heute 35-jährigen Angeklagten wegen Mordes in drei Fällen, schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern mit Todesfolge und Vergewaltigung mit Todesfolge (Az. 27 Ks 11/21).
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, seine Lebensgefährtin und deren Kinder in den frühen Morgenstunden des 16.05.2021 in Bispingen stranguliert zu haben. Von der Darstellung der Einzelheiten der Tatvorwürfe wird abgesehen.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Fortsetzungstermine sind auf den 19.11., 24.11., 01., 17.12.2021, 07.01., 18.01., 21.01., 24.01., 27.01., 01.02., 07.02.2022 jeweils um 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Die Kammer hat vier Sachverständige hinzugezogen und für den 19.11., 24.11., 01.12., 17.12.2021, 07.01.2022 jeweils Zeugen geladen.
Die Pressestelle weist ergänzend auf Folgendes hin:
Ein Akkreditierungsverfahren ist nicht vorgesehen. Pressevertreter*innen, die an der Hauptverhandlung teilnehmen möchten, werden aber gebeten, sich per Email an christina.edinger@justiz.niedersachsen.de bis zum 12. November 2021 anzumelden. Es bleibt vorbehalten, aus Platz- und Gleichbehandlungsgründen nur einer Person pro Medium/Sender den Zutritt zum Saal zu gestatten.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind grundsätzlich öffentlich, soweit nicht das Gericht zum Schutz der Privatsphäre von Beteiligten etwas Anderes entscheidet. Etwaige Terminänderungen, Terminsaufhebungen oder Saalverlegungen sowie (teilweiser) Ausschluss der Öffentlichkeit bleiben vorbehalten. Es erfolgt grundsätzlich keine inhaltliche Terminberichterstattung für Pressevertreter*innen durch die Pressestelle. Sie werden daher gebeten, an den Sie interessierenden Sitzungen persönlich teilzunehmen.Bild-, Ton- und Filmaufnahmen durch Pressevertreter*innen sind im Sitzungssaal jeweils ab 10 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Sitzung bis ca. 30 Sekunden nach Einzug der Kammer nach Weisung des Vorsitzenden bzw. des Pressesprechers gestattet. Danach sind Kamera- und Fotoausrüstungen sowie Geräte für Tonaufzeichnungen aus dem Saal zu entfernen. Die Aufnahmen dürfen nur aus einem besonders gekennzeichneten Bereich heraus gemacht werden und in einer Entfernung von 10 Metern zu den Verfahrensbeteiligten. Gefertigte Aufnahmen des Angeklagten, der Nebenkläger und der Mitarbeiter*innen des Wachtmeisterdienstes sind vor einer Veröffentlichung oder Weitergabe zu anonymisieren (z. B. durch Verwischen, „Blurren“ oder Verpixelung jeweils des Kopf-/Gesichtsbereichs der betroffenen Personen). Aufnahmen vom Einzug der Kammer haben sich auf Gesamtaufnahmen des Gerichts unter Verzicht auf Großaufnahmen von Einzelgesichtern zu beschränken. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen des Vorsitzenden bleiben vorbehalten.
Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
Außerhalb des Sitzungssaals sind Aufnahmen im gesamten Gerichtsgebäude unzulässig, sofern sie nicht im Einzelfall durch die Behördenleitung oder Pressesprecher ausdrücklich genehmigt werden.
Am Landgericht Lüneburg werden Einlasskontrollen durchgeführt. Pressevertreter*innen haben sich durch einen Presseausweis und einen gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass auszuweisen. Der Saal wird eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung geöffnet. Für Pressevertreter*innen sind Sitzplätze in der vordersten Reihe vor dem eigentlichen Zuschauerraum reserviert. Darüber hinaus können Sitzplätze nicht reserviert werden; sie werden der Reihe nach vergeben. Sind alle Sitzplätze belegt, können weitere Personen nicht mehr eingelassen werden.
Die Anordnungen und Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus sind zu beachten. Wegen der jeweils aktuell geltenden Regelungen informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten des Landgerichts unter „Aktuelles“. Das Landgericht bittet um Verständnis, dass aufgrund des Hygieneschutzkonzepts nur eine eingeschränkte Anzahl an Presse- und Zuschauerplätzen zur Verfügung steht.
Ansprechpartnerin: Ri’inLG Edinger (27 Ks 11/21)
Artikel-Informationen
erstellt am:
01.11.2021