Niedersachsen klar Logo

Hauptverhandlung wegen schweren Raubes, räuberischer Erpressung, gef. Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Brandstifung u. a.


Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 48/20 Dr. Ehret

Heute, am 14. September 2020, um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen zwei Angeklagte im Alter von heute 52 und 44 Jahren wegen schweren Raubes in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung sowie wegen Brandstiftung.

Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, am 18.07.2019 in Soltau kurz vor Mitternacht in die Räumlichkeiten einer Gaststätte eingedrungen und diese nach Wertgegenständen durchsucht zu haben. Als sie von der ehemaligen Betreiberin, die in der über der Gaststätte befindlichen Wohnung durch Geräusche geweckt worden war und sich in den Bereich der Gaststätte begeben habe, überrascht worden seien, sollen sie zunächst fluchtartig das Haus verlassen haben.

Kurze Zeit später sollen die Angeklagten erneut in das Haus eingedrungen sein und von der Geschädigten Geld und Schmuck verlangt haben. Als diese diesem Verlangen nicht nachgekommen sei, soll einer der Angeklagten der Geschädigten eine Kette vom Hals und einen Ring vom Finger gezogen, und als die Geschädigte um Hilfe gerufen habe, dieser ins Gesicht geschlagen und ihr mit einem Schraubenzieher vor dem Bauch gedroht haben, er werde sie „abstechen“, wenn sie sich nicht sofort ruhig verhalte. Als der Sohn der Geschädigten, den diese noch, bevor sie in die Gaststätte hinuntergegangen war, angerufen hatte, hinzugekommen sei, sei es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen diesem und den Angeklagten gekommen, in deren Verlauf einer der Angeklagten dem Sohn Reizgas ins Gesicht gesprüht habe. Sodann hätten die Angeklagten die Herausgabe der Geldbörse gefordert, woraufhin der Geschädigte Bargeld im Wert von 45 € ausgehändigt habe. Anschließend hätten die Angeklagten, so die Anklageschrift weiter, beide Geschädigten gefesselt und geknebelt und über einen Zeitraum von etwa zwei Stunden, das gesamte Gebäude nach Stehlgut durchsucht. Nachdem einer der Angeschuldigten in der über der Gaststätte befindlichen Wohnung alte ec-Karten gefunden habe, habe er von den Geschädigten unter Drohung mit einer Schere die PINs verlangt, was die Geschädigten damit beantwortete hätten, dass es sich um abgelaufene Karten handele. Schließlich sollen die Angeklagten das Gebäude mit dem Stehlgut verlassen und unter Nutzung eines Fahrzeugs, dessen Zweitschlüssel sie in der Gaststätte gefunden hatten, geflüchtet sein.

Am 20. Juli 2019 soll einer der Angeklagten den entwendeten Pkw in Bremen nachts unter Verwendung eines Brandbeschleunigers, der ihm zuvor von dem anderen Angeklagten überlassen worden sei, in Brand gesetzt haben, wodurch der Pkw vollständig ausgebrannt sei.

Fortsetzungstermine sind auf den 29. September, 15. und 26. Oktober sowie auf den 3. November 2020, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.






Artikel-Informationen

erstellt am:
14.09.2020

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln