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Hauptverhandlung wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kinder u. a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 50/17 Dr. Vollersen

Lüneburg. Am 19. September 2017 um 10:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 3. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg als Jugendschutzkammer das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 57 Jahren wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes, wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen in sechs Fällen und wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zwischen Januar 2015 und Januar 2017 in Celle acht Sexualstraftaten zu Lasten der heute 13-jährigen Tochter einer Bekannten begangen zu haben. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft habe der Angeklagte in einem Fall die Brust der Geschädigten gestreichelt, in sechs Fällen beischlafähnliche Handlungen an ihr ausgeführt bzw. an sich von ihr vornehmen lassen und einmal in ihrem Beisein masturbiert. Abgesehen von der ersten Tat sei die Geschädigte bei der jeweiligen Tatbegehung wegen krankheitsbedingter Verhinderung ihrer Mutter dem Angeklagten zur Überwachung ihrer Lebensführung anvertraut gewesen.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 20. und 21. September sowie auf den 11., 12. und 24. Oktober 2017, jeweils in Saal 21 um 09:30 Uhr, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind sieben Zeugen, für den zweiten und für den dritten Verhandlungstag jeweils zwei Zeugen geladen. Außerdem hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
11.09.2017

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