Artikel-Informationen
erstellt am:
07.02.2019
zuletzt aktualisiert am:
18.02.2019
Landgericht Lüneburg Nr. 6/19 Dr. Ehret
Am 11. Februar 2019 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 34 Jahren wegen schwerer Brandstiftung, Brandstiftung und Sachbeschädigung.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, im Zeitraum vom 30.05.2016 bis 11.10.2018 in Lüneburg ein Gebäude, das der Wohnung von Menschen dient, durch eine Brandlegung teilweise zerstört, eine fremde Sache zerstört und eine fremde Hütte in Brand gesetzt zu haben.
Der Angeklagte soll in den frühen Morgenstunden des 30.05.2016 in einem Kellerverschlag eines damals von insgesamt 50 Personen bewohnten Mehrfamilienhauses ein Sofa in Brand gesetzt haben, was ein Feuer mit erheblicher Rauchentwicklung zur Folge gehabt habe, aufgrund derer die Evakuierung der Bewohner erforderlich geworden sei. Der Angeklagte soll ferner, so die Staatsanwaltschaft, am 22.08.2018 kurz nach Mitternacht eines von zwei vor dem Grundstück einer Kindertagesstätte befindlichen mobilen Toilettenhäuschen in Brand gesetzt haben, wodurch beide Toilettenhäuschen vollständig verbrannt seien. Schließlich legt die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten zur Last, am 11.10.2018 in den frühen Morgenstunden einen als Kindergartengebäude genutzten Bauwagen in Brand gesetzt zu haben, wodurch dieser vollständig niedergebrannt sei. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte die Taten im Zustand krankheitsbedingt verminderter Schuldfähigkeit begangen hat.
Fortsetzungstermin ist auf den 13. Februar 2019, 9:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind elf Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.
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07.02.2019
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18.02.2019