Niedersachsen klar Logo

Hauptverhandlung wegen Totschlags

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 51/20 Dr. Vollersen

Lüneburg. Am 6. Oktober 2020 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Sicherungsverfahren gegen einen Beschuldigten im Alter von heute 30 Jahren wegen Totschlags.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Beschuldigten mit ihrer Antragsschrift im Sicherungsverfahren zur Last, in den Abendstunden des 07.04.2020 in Celle einen an ihm vorbeifahrenden Radfahrer durch einen Messerstich getötet zu haben. Der Beschuldigte habe sich in Verkennung der Sachlage infolge seiner psychischen Erkrankung bei Begehung der Tat von dem Radfahrer massiv bedroht gefühlt und im Zustand der nicht ausschließbaren Schuldunfähigkeit gehandelt. Die Staatsanwaltschaft strebt die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus gemäß § 63 StGB an.

Der Angeklagte ist einstweilig untergebracht.

Fortsetzungstermine sind auf den 14., 21. und 23. Oktober sowie für den 6. und 11. November 2020, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für die ersten beiden Verhandlungstage sind jeweils vier Zeugen und für den dritten Verhandlungstag ist eine Zeugin geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
01.10.2020

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln