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Hauptverhandlung wegen Totschlags u. a.

Landgericht Lüneburg Nr. 3/20 Dr. Vollersen


Am 14. Januar 2020 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 37 Jahren wegen Totschlags in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz sowie wegen eines (weiteren) Verstoßes gegen das Waffengesetz.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zunächst zur Last, am späten Abend des 12.10.2019 am Uelzener ZOB einen Menschen mittels eines verbotenen Butterflymessers vorsätzlich getötet zu haben. Der Anklagte sei, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, von zwei Männern eines Fahrraddiebstahls bezichtigt worden. Als Reaktion auf die Beschuldigungen habe der Angeklagte ein Butterflymesser aufgeklappt und sei von einem der beiden mit einer Flasche auf den Kopf geschlagen worden. Der hierbei weitgehend unverletzt gebliebene Angeklagte habe sodann mit Tötungswillen wiederholt auf diesen, sich wehrenden Mann mit dem Butterflymesser eingestochen, welcher infolge einer Stichverletzung am Herzen verstorben sei.


Darüber hinaus soll der Angeklagte am 12.10.2019 bereits über Tage das vorgenannte Butterflymesser verbotener Weise in Uelzen mit sich geführt haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 15. und 16. Januar 2020, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind sieben Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer einen Sachverständigen hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.01.2020

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