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Hauptverhandlung wegen Urkundenfälschung im besonders schweren Fall

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 38/20 Dr. Ehret


Lüneburg. Am 20. August 2020 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 61 Jahren wegen Urkundenfälschung im besonders schweren Fall.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten mit der Anklageschrift zur Last, in der Zeit von März 2014 bis Dezember 2018 in Uelzen in 1.512 Fällen unter Missbrauch seiner Befugnisse oder seiner Stellung als Amtsträger zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde hergestellt zu haben. Der Angeklagte soll, so die Staatsanwaltschaft, im Rahmen seiner Tätigkeit als Obergerichtsvollzieher für die ihm anvertrauten Verfahrenssonderakten Postübergabeurkunden angefertigt haben, obwohl eine Übergabe an die Post AG zum Zwecke der förmlichen Zustellung tatsächlich nicht erfolgt sei. Der Angeklagte soll die Zustellungsurkunden, die die Deutsche Post AG als ausführendes Postunternehmen auswiesen, selbst ausgefüllt und mit einem ausgedachten fiktiven Zustellernamen unterschrieben haben. Während der Angeklagte in 40 Fällen in seine Abrechnung keine Auslagen für die Zustellung eingestellt habe, habe er in den übrigen Fällen Zustellungskosten abgerechnet, obwohl eine Zustellung nicht erfolgt war.

Fortsetzungstermine sind auf den 24. und 26. August 2020, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 121, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag ist ein Zeuge geladen. Darüber hinaus hat die Kammer einen Sachverständigen hinzugezogen.

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