Hauptverhandlung wegen Vergewaltigung u. a.
Lüneburg. Am 14. September 2020 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 25 Jahren wegen Vergewaltigung, wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen Körperverletzung in drei Fällen.
Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in der Anklageschrift zunächst die Begehung von vier Straftaten zum Nachteil seiner ehemaligen Partnerin in den frühen Morgenstunden und im Vormittag des 29.10.2019 zur Last. Der Angeklagte habe sich in dieser Nacht Zutritt zur Wohnung seiner früheren Partnerin verschafft und aus Eifersucht deren Mobiltelefon auf Kontakte zur anderen Männern durchgesehen. Im weiteren Verlauf habe er sie vielfach gegen Kopf und Oberkörper geschlagen, gebissen und in einer das Leben gefährdenden Weise gewürgt, bis sie Luftnot verspürt habe. Durch einen Faustschlag habe sie schließlich vorübergehend das Bewusstsein verloren. Zu einem späteren Zeitpunkt habe der Angeklagte sie erneut ins Gesicht geschlagen und, nach einer kurzzeitigen Beruhigung, zum Geschlechtsverkehr gezwungen. Dabei habe er sie mit seinem Körpergewicht auf dem Bett fixiert. Am folgenden Morgen habe der Angeklagte seine frühere Partnerin nochmals mehrfach ins Gesicht geschlagen. Seine frühere Partnerin habe eine Vielzahl von Hämatomen sowie potentiell lebensgefährliche Kopf- und Halsverletzungen davongetragen.
Darüber hinaus soll der Angeklagte seine frühere Partnerin bereits am 07.07.2019 nach einem Streit einmal ins Gesicht geschlagen und in die Schulter gebissen haben.
Der Angeklagte befindet sich in Haft.
Fortsetzungstermine sind auf den 21., 23. und 25. September, auf den 5. und 27. Oktober sowie auf den 12. und 13. November 2020, jeweils 09:30 Uhr, in Saal 21 bestimmt. Für den zweiten Verhandlungstag ist eine Zeugin, für den dritten und vierten Verhandlungstag sind jeweils sechs Zeugen geladen. Zudem hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.