Artikel-Informationen
erstellt am:
21.04.2015
Landgericht Lüneburg 21/15 - Dr. Stodolkowitz (22 KLs 11/15)
20.04.2015
Hauptverhandlung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz
Am 22.04.2014 um 09:15 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer in Saal 21 ein Verfahren gegen einen 24-jährigen Mann aus Uelzen, dem die Staatsanwaltschaft Lüneburg vorwirft, von Mai 2012 bis März 2014 mit Anabolika und Begleitprodukten, wie etwa zur Abmilderung unerwünschter Nebenwirkungen, bundesweit Handel getrieben zu haben. In 72 Fällen soll er entsprechende Präparate verkauft und in 7 Fällen versucht haben, sie zu verkaufen. In zwei weiteren Fällen soll er entsprechende Präparate bestellt haben, um sie gewinnbringend weiterzuverkaufen, wozu es jedoch nicht gekommen sei. Durch den Anabolikahandel soll der Angeklagte im Tatzeitraum einen Betrag im unteren fünfstelligen Bereich erwirtschaftet haben. Zudem soll er im Frühjahr 2012 eine andere Person bei deren Anabolikageschäften durch eine Geldzahlung unterstützt haben. Weiter wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor, zwischen Oktober 2011 und April 2014 in zehn Fällen entsprechende Präparate zum Eigenverbrauch bestellt und erhalten zu haben. Durch sein Verhalten soll sich der Angeklagte nach dem Arzneimittelgesetz strafbar gemacht haben. Aufgrund der angeklagten Taten drohen ihm bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe.
Der Angeklagte wurde am 08.04.2014 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
Zur Hauptverhandlung sind vier Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 05.05., 08.05., 15.05., 27.05., 29.05., 01.06., 08.06., 12.06. und 29.06.2015, jeweils um 09:15 Uhr in Saal 21.
Artikel-Informationen
erstellt am:
21.04.2015