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Hauptverhandlung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 31/19 Luedtke


Am 13. November 2019 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 1. großen Strafkammer das Verfahren gegen einen heute 24-jährigen Angeklagten wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz in drei Fällen.

Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wirft dem Angeklagten vor, im Oktober 2016 in Recklingen zwei Mal je ein Gramm Marihuana an eine Person unter 18 Jahren abgegeben zu haben. Im Februar 2018 habe der Angeklagte darüber hinaus unerlaubt Betäubungsmittel besessen (ca. 96 g Marihuana und 0,3 g Amphetamin), um damit Handel zu treiben, wobei er auch im Besitz einer geladenen Gasdruckpistole gewesen sei. Weitere 5 g Marihuana habe der Angeklagte zum Eigenkonsum besessen.

Fortsetzungstermine sind auf den 14. und 28. November bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind drei Zeugen, für den zweiten Verhandlungstag ist ein Zeuge geladen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
07.11.2019

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