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Hauptverhandlung wegen versuchten gemeinschaftlichen schweren Raubes

Landgericht Lüneburg PM 10/21 Dr. Ehret

Lüneburg. Am 4. Mai 2021 um 9:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten im Alter von heute 38 Jahren wegen gemeinschaftlich begangenen versuchten schweren Raubes.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in ihrer Anklageschrift zur Last, sich im September 2020 gemeinsam mit seinem Bruder und einem weiteren Beteiligten verabredet zu haben, ein Juweliergeschäft in Celle zu überfallen. Dem gemeinsamen Tatplan folgend, soll der Angeklagte gemeinsam mit seinem Bruder am 14. September 2020 von Waltrop im Ruhrgebiet in seinem Pkw nach Celle gefahren sein, unterwegs den weiteren Tatbeteiligten aufgenommen und beide in Celle abgesetzt haben. Der Bruder des Angeklagten habe den weiteren Tatbeteiligten am Nachmittag desselben Tages in einem Rollstuhl, den sie für die Tat verwendet hätten, um bei dem Juwelier keinen Argwohn aufkommen zu lassen, durch die Celler Innenstadt zu dem Juweliergeschäft geschoben. Währenddessen habe der Angeklagte das Fahrzeug so abgestellt, dass es später als Fluchtfahrzeug hätte genutzt werden können. Der Angeklagte habe dort absprachegemäß gewartet, um die Flucht sicherzustellen, wobei er mittels Telefon und Funkgerät mit seinem Bruder Kontakt gehalten habe. Der Bruder des Angeklagten und der weitere Tatbeteiligte hätten, so die Anklageschrift, mit Handschellen, einer geladenen Schusswaffe, einem Handbeil und einem Messer bewaffnet, um ca. 15:50 Uhr das Juweliergeschäft betreten. Dort sei der weitere Tatbeteiligte unvermittelt aus dem Rollstuhl über den Tresen gesprungen und habe sich auf die Ehefrau des Juweliers gestürzt, um diese zu würgen und mit den Handschellen zu fesseln. Der Juwelier, durch Rufe seiner Ehefrau aufmerksam geworden, habe daraufhin den Verkaufsraum betreten und sei von dem Bruder des Angeklagten mit der Schusswaffe bedroht worden, während der andere Tatbeteiligte weiterhin die Ehefrau des Juweliers gewürgt habe. Daraufhin habe der Juwelier mit einer Schusswaffe auf beide Täter geschossen. Der Bruder des Angeklagten verstarb noch am Tatort, der weitere Beteiligte erlag später seinen Verletzungen im Krankenhaus.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für den Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Fortsetzungstermine sind auf den 19. und 28. Mai 2021, auf den 16., 18. und 23. Juni 2021 sowie auf den 6. und 14. Juli 2021, jeweils um 9:30 Uhr, und auf den 19. Juli 2021 um 10:30 Uhr, jeweils in Saal 121, bestimmt. Die Kammer hat eine Sachverständige hinzugezogen.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus im Sitzungssaal nur ein begrenztes Platzangebot zu realisieren ist. Der Saal wird eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung für Zuhörer und Pressevertreter geöffnet. Fünf Sitzplätze sind für Pressevertreter in der vordersten Reihe vor dem eigentlichen Zuschauerraum reserviert. Darüber hinaus können Sitzplätze für Pressevertreter nicht reserviert werden; sie werden der Reihe nach vergeben. Sind alle Sitzplätze belegt, werden weitere Personen nicht mehr eingelassen. Pressevertreter, die eine Teilnahme an der Verhandlung beabsichtigen, werden gebeten, dies bis Montag, den 3. Mai 2021, 14 Uhr, fernmündlich mit der Pressestelle des Landgerichts (Tel. 04131/202-204 bzw. -743) abzustimmen.

Wer beabsichtigt, als Zuhörer an der Verhandlung teilzunehmen, wird gebeten, verantwortungsbewusst abzuwägen, ob dies in der gegebenen Situation geboten ist. Es können maximal zehn Zuhörer an der Verhandlung teilnehmen. Die Plätze werden in der Reihenfolge des Eintreffens vergeben. Sobald alle Plätze belegt sind, können weitere Zuhörer für diesen Prozess in das Gerichtsgebäude nur eingelassen werden, wenn zuvor eingelassene Zuhörer den Sitzungssaal und das Gerichtsgebäude wieder verlassen haben. Den Anordnungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wachtmeisterdienstes ist Folge zu leisten.

Artikel-Informationen

erstellt am:
27.04.2021

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