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Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 42/17 Dr. Vollersen




Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes

Lüneburg. Am 10. August 2017 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 37 Jahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, er habe am Abend des 18.02.2017 in Hermannsburg versucht, seinen Mitbewohner heimtückisch zu töten, und diesen dabei mittels eines gefährlichen Werkzeugs und einer das Leben gefährdenden Behandlung körperlich misshandelt und an der Gesundheit geschädigt. Als Reaktion auf eine früher am Tattage durch sein späteres Opfer erlittene Kränkung habe sich der Angeklagte, so die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, in das Zimmer seines schlafenden Mitbewohners begeben und diesem mindestens zweimal kräftig mit einem Besenstiel auf den Kopf geschlagen, wobei der Angeklagte dessen Tod jedenfalls billigend in Kauf genommen habe. Der Mitbewohner sei hierdurch aufgewacht und habe sich gewehrt, während der Angeklagte weitere Schläge mit dem zwischenzeitlich zerborstenen Besenstiel gegen Kopf und Oberkörper des Mitbewohners geführt habe. Als der blutende Mitbewohner nach einer kurzen Beruhigung der Lage geäußert habe, dass er Hilfe benötige, habe der Angeklagte seinen Angriff mit einem Fleischermesser fortgesetzt. Auf den sich ins Treppenhaus flüchtenden Mitbewohner habe der Angeklagte dann erneut mit dem Besenstiel eingeschlagen, bis ein herbeieilender Dritter den Angriff beendet habe. Der Mitbewohner habe eine tiefe Platzwunde am Kopf sowie Hautverletzungen an Oberkörper und an den Extremitäten sowie eine Schnittwunde am Daumen davon getragen.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 15., 16. und 18. August 2017, jeweils 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den 1. Verhandlungstag sind sieben, für den 2. Verhandlungstag sind drei Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer drei Sachverständige hinzugezogen.



Artikel-Informationen

erstellt am:
04.08.2017

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