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Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 43/20 Dr. Vollersen


Lüneburg. Am 3. September 2020 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 25 Jahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchter schwerer Brandstiftung, mit Brandstiftung und mit gefährlicher Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten mit der Anklageschrift zur Last, am 15.04.2020 in einer Obdachlosenunterkunft in Lüchow versucht zu haben, einen Menschen zunächst durch eine Brandlegung und damit mit gemeingefährlichen Mitteln zu töten, und diesen mit einem Messer verletzt zu haben. Der Angeklagte habe sich über angebliche Ruhestörungen eines Mitbewohners und darüber, dass dieser Essen habe anbrennen lassen, geärgert und beschlossen, ihn durch eine Brandlegung zu töten. Hierzu habe der Angeklagte eine Matratze entzündet und dies seinem Mitbewohner mitgeteilt, ohne damit jedoch den Todeseintritt verhindern zu wollen. Nach vergeblichen Löschbemühungen habe der Mitbewohner die Unterkunft verlassen. Im Außenbereich habe der Angeklagte seinem Mitbewohner mit fortdauern-dem Tötungswillen zwei Messerstiche beigebracht, darunter einen im Oberkörper. Ein hinzu-kommender Dritter habe schließlich den Angriff beenden können. An der im Obergeschoss ausgebrannten Unterkunft sei ein Sachschaden von über 220.000 € entstanden. Der Mitbewohner habe stationär behandelt werden müssen.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft. Fortsetzungstermine sind auf den 9., 10. und 21. September 2020, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind sieben Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen

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