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Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes

Landgericht Lüneburg PM 34/21 Dr. Vollersen

Lüneburg. Am 24. Juni 2021 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Strafverfahren gegen eine Angeklagte im Alter von heute 41 Jahren wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft legt der Angeklagten zur Last, im Zustand der erheblich verminderten Schuldfähigkeit im Januar 2021 versucht zu haben, eine andere Person heimtückisch zu töten, und diese dabei mittels eines gefährlichen Werkzeugs und einer das Leben gefährdenden Behandlung verletzt zu haben. Die Angeklagte soll laut Anklageschrift aufgrund einer psychischen Erkrankung angenommen haben, ein Mitbewohner der im Heidekreis gelegenen Obdachlosenunterkunft habe sie bestohlen. In der Folge habe sie ihrem Mitbewohner in Tötungsabsicht einen Messerstich in den Bauch beigebracht. Dabei habe sie ausgenutzt, dass ihr Mitbewohner nicht mit einem Angriff auf sein Leben gerechnet habe. Dieser habe durch eine zeitnahe Operation gerettet werden können.

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen und ob ggf. die

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus geboten ist. Für die Angeklagte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.


Fortsetzungstermine sind auf den 12., 16. und 19. Juli 2021, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind fünf Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
23.06.2021

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