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Hauptverhandlung wegen versuchten Mordes u. a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 7/19 Dr. Vollersen


Am 21. Februar 2019 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 24 Jahren wegen versuchten Mordes aus Heimtücke in Tateinheit mit versuchter Brandstiftung mit Todesfolge sowie wegen schwerer Brandstiftung.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zunächst zur Last, in den frühen Morgenstunden des 16.08.2018 in Unterlüß im Keller eines Mehrfamilienhauses Kartonpappen angezündet zu haben. Durch die Hitzeentwicklung seien Stromleitungen beschädigt worden, sodass die Stromversorgung im Haus, wie von dem Angeklagten billigend in Kauf genommen, für mehrere Tage unterbrochen gewesen sei. Menschen seien nicht zu Schaden gekommen, wobei der Angeklagte eine in dem Haus lebende Familie über den Brandausbruch informiert habe. Hintergrund der Brandlegung sei der Umstand gewesen, dass der Angeklagte vermutet habe, dass seine Ehefrau ein Verhältnis zu einem anderen Mann unterhalte.

Nachdem seine Ehefrau dem Angeklagten in der Folge ihre neue Beziehung offenbart und eine Trennung gefordert habe, habe sich der Angeklagte am 25.08.2018 zur Selbsttötung mittels einer neuerlichen Brandlegung entschlossen. Hierzu habe er wiederum in den frühen Morgenstunden ein an der Tür einer damals verwaisten Wohnung befestigtes Stofftuch entflammt und sich sodann in seine Dachwohnung begeben. Einem durch einen Brandmelder gewarnten Bewohner sei es aber gelungen, den Brand noch vor seiner Ausbreitung auf Gebäudeteile und vor dem Eintritt von Gesundheitsschäden bei den acht anwesenden Bewohnern zu löschen. Der Angeklagte habe jedoch billigend in Kauf genommen, dass die arg- und wehrlosen Bewohner hätten zu Tode kommen können.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 28. Februar 2019 und auf den 11., 15., 19., 22., 25. und 27. März 2019, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für die ersten beiden Verhandlungstage sind jeweils neun Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer drei Sachverständige hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.02.2019

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