Artikel-Informationen
erstellt am:
02.02.2015
Landgericht Lüneburg |
02.02.2015 |
Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlages in Celle
Lüneburg. Vor der 10. großen Strafkammer beginnt am Freitag, den 6. Februar 2015 im Saal 121 um 09:30 Uhr die Hauptverhandlung gegen einen dann 31 Jahre alten Mann aus Celle wegen gefährlicher Körperverletzung sowie wegen versuchten Totschlages und einer dabei zugleich begangenen gefährlichen Körperverletzung. Fortsetzungstermine sind auf den 09., 11., 17., 19. und 24. Februar jeweils um 09:30 Uhr im Saal 121 anberaumt.
Nach der von der Staatsanwaltschaft erhobenen Anklage, kam es im Oktober 2014 in der Fuhsestraße in Celle zu einer gewalttätigen Auseinandersetzung zwischen Kurden und aus Tschetschenien stammenden Muslimen. Dabei sollen die Kurden die Muslime für Salafisten gehalten haben, welche die in Syrien an Kurden begangenen Gräueltaten billigten. Der Angeklagte – ein deutscher Staatsangehöriger kurdischer Abstammung – habe im Rahmen dieser Auseinandersetzung zunächst mit einem Teleskopschlagstock aus Metall von oben in Richtung des Oberkörpers eines Kontrahenten geschlagen. Dieser habe den Schlag jedoch mit seinem Unterarm abblocken können. Kurz danach habe sich der Angeklagte dem Nebenkläger zugewandt, der zuvor bereits von zahlreichen anderen Beteiligten an der Auseinandersetzung mit Schlägen und Tritten traktiert worden sei und deswegen gekrümmt auf der Straße gekniet oder gehockt habe. Aus dem Lauf heraus habe der Angeklagte mit seinem Teleskopschlagstock mit solcher Wucht gezielt auf den Hinterkopf des ihm den Rücken zuwendenden Nebenklägers geschlagen, dass der Schlagstock dabei abgeknickt sei. Der Nebenkläger sei daraufhin mit einer großen Kopfplatzwunde am Hinterkopf zusammengesackt, die später mit mehreren Stichen genäht werden musste.
Zur Hauptverhandlung sind ein medizinischer Sachverständiger und 10 Zeugen geladen.
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erstellt am:
02.02.2015