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Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlags in Winsen (Luhe)

Landgericht Lüneburg Nr. 81/15 Dr. Stodolkowitz

Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlags in Winsen (Luhe)

Lüneburg. Am 5. Januar 2016 um 9:30 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht in Saal 21 das Verfahren gegen vier Angeklagte wegen des Vorwurfs des versuchten Totschlags. Die Staatsanwaltschaft wirft den Männern im Alter von 25, 27, 28 und 40 Jahren aus Winsen (Luhe) vor, am Abend des 1. Oktober 2012 im Rahmen verbaler und tätlicher Auseinandersetzungen mit dem Geschädigten und dessen Familienangehörigen den Geschädigten mit beschuhten Füßen mehrmals heftig gegen den Kopf getreten zu haben. Nach der Anklage war wegen der Auseinandersetzungen, in deren Verlauf sich der Geschädigte mit einer Brechstange und einer seiner Angehörigen mit einem Vorschlaghammer bewaffnet hatten, bereits die Polizei zugegen. Um eine weitere Eskalation zu verhindern, sollen Polizeibeamte den Geschädigten zu Boden gebracht und gesichert haben. In dieser Situation sollen die Angeklagten den Geschädigten derart heftig gegen den Kopf getreten haben, dass die Beamten die Tätlichkeiten zunächst weder durch Einsatz von Pfefferspray noch durch einen Warnschuss aus einer Dienstwaffe hätten verhindern können. Da der Geschädigte nicht lebensgefährlich verletzt wurde, ging die Staatsanwaltschaft zuerst vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung aus und erhob Anklage vor dem Amtsgericht Winsen (Luhe). In der Hauptverhandlung nahm das Amtsgericht auf Grund der Aussagen von Zeugen den Verdacht des versuchten Totschlags an, weil wegen der massiven Gewalteinwirkungen gegen den Kopf des Geschädigten naheliegend sei, dass die Angeklagten den Tod des Geschädigten zumindest für möglich gehalten hätten. Das Amtsgericht hat das Verfahren deshalb an die für – auch versuchte – Tötungsdelikte zuständige Schwurgerichtskammer des Landgerichts verwiesen.

Fortsetzungstermine sind für den 13.01.2016, 14.01.2016, 15.01.2016, 20.01.2016 und 22.01.2016, jeweils 9:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den Termin am 05.01.2016 sind vier und für den Fortsetzungstermin am 13.01.2016 sechs Zeugen geladen. Außerdem zieht die Kammer einen Sachverständigen für die Frage hinzu, ob die den Angeklagten vorgeworfenen Verletzungshandlungen lebensgefährlich waren.

Artikel-Informationen

erstellt am:
21.12.2015

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