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Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlags u. a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 35/19 Dr. Vollersen


Am 03. Dezember 2019 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 31 Jahren wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen Bedrohung.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten in der Anklageschrift zunächst zur Last, am 26.09.2018 in Clenze versucht zu haben, einen Menschen zu töten, und diesen mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung an der Gesundheit geschädigt zu haben. Am Tattage habe der Angeklagte zusammen mit seiner früheren Partnerin sowie deren Ehemann eine Zirkusaufführung besucht. Währenddessen habe seine frühere Partnerin den Angeklagten gehindert, den Kinderwagen mit der gemeinsamen Tochter zu sich zu ziehen. Da er deren Ehemann für diese Reaktion verantwortlich gehalten habe, habe der Angeklagte jenen gewürgt, bis er von einem Dritten weggezogen worden sei. Der Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, dass der Geschädigte habe versterben können, und ihm u. a. Würgemale und eine Verletzung am Kehlkopf beigebracht.

Darüber hinaus soll der Angeklagte den Ehemann seiner früheren Partnerin am 03.10.2018 mehrere WhattsApp-Botschaften geschickt haben, in denen er ihn mit dem Tode bedroht habe.

Fortsetzungstermine sind auf den 04., 05. und 11. Dezember 2019, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind sechs Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
02.12.2019

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