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erstellt am:
16.12.2019
Landgericht Lüneburg Pressemitteilung Nr. 36/19 Dr. Ehret
Lüneburg. Mit Beschluss vom 29. Oktober 2019 hat der Bundesgerichtshof die Revision des Angeklagten gegen das Urteil der 2. großen Strafkammer vom 12. Juni 2019, mit dem der Angeklagte wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, als unbegründet verworfen.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten zur Last gelegt, am 31.12.2018 in Lüneburg einen Menschen nach gemeinsamem Cannabiskonsum heimtückisch durch Messerstiche und unter Verwendung einer Bohrmaschine getötet zu haben. Die 2. große Strafkammer des Landgerichts Lüneburg verurteilte den Angeklagten im Juni 2019 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof mit seinem oben genannten Beschluss bestätigt. Die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsbegründung habe keinen Rechtsfehler ergeben. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
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16.12.2019