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Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlags u. a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 5/20 Dr. Ehret


Am 20. Februar 2020 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht das Verfahren gegen einen heute 37 Jahre alten Angeklagten wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Verstößen gegen das Waffengesetz.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zur Last, am 30. August 2019 in Südheide/Unterlüß versucht zu haben, einen Menschen zu töten, und dabei zu dessen Nachteil mittels einer Waffe und einer das Leben gefährdenden Behandlung eine gefährliche Körperverletzung begangen zu haben. Der Angeklagte soll, nachdem er im Bürgerpark am Nachmittag in alkoholisiertem Zustand dem Geschädigten, mit dem er seit längerer Zeit Streitigkeiten gehabt habe, begegnet und erneut mit diesem in Streit geraten war, aus seiner nahegelegenen Wohnung, ohne im Besitz eines Waffenscheins zu sein, eine geladene Schusswaffe geholt haben und mit dieser in den Bürgerpark zurückgekehrt sein. Dort habe er, so die Staatsanwaltschaft, dem Geschädigten, der zunächst versucht habe, den Angeklagten zu beruhigen, sich dann jedoch habe zurückziehen wollen, aus einer Entfernung von wenigen Metern in den Rücken geschossen, wobei er billigend in Kauf genommen habe, dass der Geschädigte tödlich getroffen werden könnte. Der Geschädigte, der fliehen konnte, erlitt einen potentiell lebensgefährlichen Steckschuss, der noch am selben Tag im Krankenhaus operativ entfernt werden musste.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 21., 24. und 25. Februar 2020, jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Für den ersten Verhandlungstag sind acht Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.

Artikel-Informationen

erstellt am:
14.02.2020

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