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Hauptverhandlung wegen versuchten Totschlags u. a.

Landgericht Lüneburg Pressemitteilung 6/20 Dr. Vollersen


Am 5. März 2020 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg als Schwurgericht erneut das Verfahren gegen einen Angeklagten im Alter von heute 39 Jahren wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und wegen gefährlicher Körperverletzung.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Angeklagten zunächst zur Last, am 29.07.2018 in Lüneburg versucht zu haben, einen Menschen zu töten, und diesen mittels eines gefährlichen Werkzeugs und einer das Leben gefährdenden Behandlung an der Gesundheit geschädigt zu haben. Im Rahmen einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen sechs Personen habe der Angeklagte einen Hohlziegelstein mit großer Wucht auf den Schädel eines am Boden mit einer weiteren Person kämpfenden Mannes geworfen und dabei dessen Tod billigend in Kauf genommen. Der Getroffene habe knöcherne Kopfverletzungen erlitten. Anschließend habe der Angeklagte einen anderen Anwesenden durch einen Wurf mit einer Ziegelsteinhälfte an Hinterkopf und Finger verwundet.

Mit Urteil vom 06.03.2019 hatte die damals zuständige 4. große Strafkammer den Angeklagten von diesen Vorwürfen wegen nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit freigesprochen, jedoch zugleich die Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Auf die Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das Urteil aufgehoben und zur erneuten Verhandlung an eine andere Kammer des Landgerichts zurückverwiesen. Der Prozess beginnt daher nun von Neuem.

Fortsetzungstermine sind auf den 17., 30. und 31. März sowie auf den 20. und 23. April 2020 jeweils um 09:30 Uhr in Saal 21, bestimmt. Am ersten Verhandlungstag soll lediglich die Anklage verlesen werden. Für den zweiten Verhandlungstag sind zwei Zeugen, für den dritten Verhandlungstag sind sieben Zeugen und für den vierten Verhandlungstag sind zwei Zeugen geladen. Darüber hinaus hat die Kammer zwei Sachverständige hinzugezogen.

Für das Verfahren sind besondere Sicherheitsvorkehrungen und Einlasskontrollen angeordnet. Der Verhandlungssaal ist nur über den Seiteneingang des Landgerichts in der Bardowicker Straße zugänglich. Angehörige der Presse haben sich durch einen Presseausweis und einen gültigen Bundespersonalausweis oder Reisepass auszuweisen. Der Saal wird eine halbe Stunde vor Beginn der Sitzung für Zuhörer und Pressevertreter geöffnet. Zehn Sitzplätze sind für Pressevertreter in der vordersten Reihe vor dem eigentlichen Zuschauerraum reserviert. Darüber hinaus können Sitzplätze nicht reserviert werden; sie werden der Reihe nach vergeben. Sind alle Sitzplätze belegt, werden weitere Personen nicht mehr eingelassen.

Ton-, Foto- und Filmaufnahmen sind im Sitzungssaal jeweils ab 10 Minuten vor dem vorgesehenen Beginn der Sitzung bis 30 Sekunden nach Einzug der Kammer nach Weisung des Vorsitzenden bzw. des instruierten Pressesprechers gestattet. Danach sind Kamera- und Fotoausrüstungen sowie Geräte für Tonaufzeichnungen aus dem Saal zu entfernen. Die Aufnahmen dürfen nur aus einem besonders gekennzeichneten Bereich heraus gemacht werden und in einer Entfernung von 10 Metern zu den Verfahrensbeteiligten. Gefertigte Aufnahmen der Angeklagten, des Nebenklägers und der Wachtmeister sind vor einer Veröffentlichung oder Weitergabe zu anonymisieren (z. B. durch Verwischen, „Blurren“ oder Verpixelung jeweils des Kopf-/Gesichtsbereichs der betroffenen Personen). Aufnahmen vom Einzug der Kammer haben sich auf Gesamtaufnahmen des Gerichts unter Verzicht auf Großaufnahmen von Einzelgesichtern zu beschränken. Außerhalb des Sitzungssaals sind Aufnahmen im gesamten Gerichtsgebäude unzulässig, sofern sie nicht im Einzelfall durch den Pressesprecher genehmigt werden. Pressevertreter, die zu fotografieren oder zu filmen beabsichtigen, werden gebeten, dies bis Donnerstag, den 5. März 2020, 08:30 Uhr, fernmündlich mit der Pressestelle des Landgerichts (Tel. 04131/202-204 bzw. -302) abzustimmen.



Artikel-Informationen

erstellt am:
04.03.2020

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