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Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüne-burg (I.) + Hinweis auf Sitzungstage der Zivilkammern (II.) - Vorschau -6. - 24.Oktober 2025

PM Nr. 30/25

Richterin am Landgericht Edinger


I.

Montag, 6. Oktober 2025

Um 9.00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen 30 Jahre alten Angeklagten u.a. wegen schweren Raubes. Ihm wird vorgeworfen, im Mai 2025 in Adendorf der Verkäuferin von Erdbeeren an einem Stand ein Messer vorhalten zu haben, um die Wegnahme der Tageseinnahmen i.H.v. rund 200,00 € zu ermöglichen. Darüber hinaus soll er in seiner Wohnung unerlaubt Waffen, z.B. ein Kleinkalibergewehr, und Munition aufbewahrt haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen und zum ersten Verhandlungstermin acht Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 07., 09. 13., 15. und 16.10.2025, jeweils 9.00 Uhr in Saal 121.

Az. 22 KLs 16/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl - 287)

Freitag, 10. Oktober 2025

Um 9.00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen 28 Jahre alten Angeklagten, dem vorgeworfen wird, sich unter anderem wegen Raubes und räuberischer Erpressung in Celle strafbar gemacht zu haben. Nach der Anklageschrift soll er im März 2025 einer Frau nach einem Schlag ins Gesicht zunächst versucht haben, das Handy abzunehmen und dann die Handtasche entrissen haben, worauf diese hinfiel und sich am Knie verletzte. Durch das Herannahen eines Zeugen aufgeschreckt, soll der Angeklagte ohne Beute geflüchtet sein. Im April 2025 soll er durch Schläge auf die Brust eines Kiosk-Betreibers die Herausgabe eines fünf Euro-Scheins erpresst haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Kammer hat zwei Sachverständige hinzugezogen. Zum zweiten Verhandlungstermin am 28.10., 9.30 Uhr sind vier Zeugen geladen, zum dritten Termin am 06.11., 9.30 Uhr sechs Zeugen, zum 12.11., 9.30 Uhr ein weiterer Zeuge. Darüber hinaus sind Fortsetzungstermine bestimmt auf den 14., 19. und 27.11.2025, jeweils 9.30 Uhr in Saal 121.

Az. 111 KLs 16/25 (Ansprechpartnerin bis zum 9.10.: Frau Edinger, Durchwahl – 287; danach Frau Dr. Mumm, Durchwahl - 274)

Donnerstag, 16. Oktober 2025

Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen einen 27-jährigen Angeklagten, der sich u.a. wegen versuchten Mordes und Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion verantworten muss. Ihm wird vorgeworfen, im Mai 2025 in Adendorf aus Eifersucht einen illegalen Böller auf dem Reifen eines Pkw platziert und diesen mit einer langen Lunte gezündet zu haben. Am Pkw des Ex-Freundes seiner Ex-Freundin entstand dadurch ein Sachschaden i.H.v. rund 22.000,00 €, auch ein weiteres Fahrzeug ist dabei beschädigt worden. Des Weiteren soll der Angeklagte im Mai den Geschädigten, dem er ein Verhältnis mit seiner Ex-Freundin vorwarf, diesen unter Vorhalt eines Schraubendrehers und Drohung, mit diesem zuzustechen, zur Verfolgung der Frau mit einem Transporter genötigt haben. Im Juni 2025 soll er dann in einer Wohnung in Handorf überraschend aus Eifersucht mit einem Messer auf diesen eingestochen haben. Das Leben des Geschädigten konnte durch eine Notoperation gerettet werden.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Die Kammer hat zwei Sachverständige hinzugezogen und zum ersten Verhandlungstermin zwei Zeugen geladen. Zum zweiten Verhandlungstermin am 17.10., 9.30 Uhr sind vier Zeugen geladen, zum dritten Termin am 21.10. ein weiterer Zeuge. Darüber hinaus sind Fortsetzungstermine bestimmt auf den 23.10., 11. und 28.11.2025, jeweils 9.30 Uhr in Saal 21.

Az. 27 Ks 7/25 (Ansprechpartnerin ab dem 10.10.: Frau Dr. Mumm, Durchwahl - 274)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

II.

Im Landgericht Lüneburg findet täglich eine Vielzahl öffentlicher Sitzungen der Zivilkammern statt. Die Termine können den jeweiligen Aushängen an den Sälen entnommen werden! U.a.:

Montag, 06.10.2025, 11.00 Uhr, Saal 138, Az. 10 O 116/25: Güteverhandlung und ggf. mündliche Verhandlung; die Klägerin nimmt die in Salzhausen ansässige Beklagte, die Ghostwriting anbietet, auf Werklohnrückzahlung i.H.v. knapp 17.000,00 € in Anspruch; die Parteien streiten darüber, ob das rund 130 Seiten umfassende Schriftstück, das die Beklagte für die Klägerin im Zusammenhang mit deren Promotionsprojekt entworfen hat, mangelhaft ist und ob ein Vertrag über die Erbringung wissenschaftlicher Leistungen, die als eigene verkauft werden sollten, überhaupt wirksam ist.

Ansprechpartnerin: Frau Dr. Mumm, Durchwahl - 274

Dienstag, 21.10.2025, 13.00 Uhr, Saal 33, Az. 5 O 426/24: Güteverhandlung, mündliche Verhandlung und ggf. Beweisaufnahme; der Kläger, Veterinärmediziner aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg, begehrt die Zahlung von Vergütung (knapp 17.000,00 €) für die tierärztliche Betreuung eines Pferdezuchtbetriebes; die Parteien streiten darüber, ob die Abrechnung der Leistungen zu recht erfolgt ist, und ob der Kläger zur Herausgabe von Tiefkühlsperma eines Hengstes verpflichtet ist; die Kammer hat zwei Zeugen geladen.


Artikel-Informationen

erstellt am:
01.10.2025

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