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Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg

Wochenvorschau 10.-14.02.2025


Donnerstag, 13. Februar 2025

Um 9:00Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen zwei Angeklagte im Alter von heute 31 und 32 Jahren. Ersterem wirft die Staatsanwaltschaft Bestechlichkeit in einem besonders schweren Fall vor, dem 32-Jährigen Bestechung in einem besonders schweren Fall. Angeklagt sind die beiden wegen insgesamt 17 Taten, durch die sie insgesamt 35.000,00 € erlangt haben sollen. In sechs Fällen sollen sie jeweils mehrere Tausend Euro dafür angenommen haben, dass der jüngere Angeklagte im Rahmen seiner Tätigkeit als Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde des Landkreises Lüchow-Dannenberg Aufenthaltstitel entweder selbst ausstellte oder aber den zuständigen Sachbearbeiter/innen verschwieg, dass - wie er wusste - die um die Aufenthaltstitel bei der Ausländerbehörde nachsuchenden Personen keinen Anspruch auf Erteilung derselben hatten. Sein Mitangeklagter soll dabei jeweils den Kontakt zu den Antragstellern vermittelt und gepflegt sowie sich um die Zahlungen gekümmert haben.

Fortsetzungstermine sind anberaumt auf den 17., 18., und 20.02., 03., 04. und 06.03.2025, jeweils 9:00 Uhr in Saal 121. Zum ersten Verhandlungstag sind vier, zum zweiten ist ein Zeuge geladen.

Ansprechpartnerin: Frau Edinger (Az. 22 KLs 19/24)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Artikel-Informationen

erstellt am:
06.02.2025

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