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Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg + Hinweis auf Sitzungstage der Zivilkammern


- Vorschau 15. – 31. Dezember 2025 -

Mittwoch, 17. Dezember 2025

Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 5. großen Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen einen heute 27 Jahre alten Angeklagten, dem die Staatsanwaltschaft eine in Uelzen begangene Vergewaltigung vorwirft. Aus Opferschutzgründen wird von der Darstellung des angeklagten Sachverhalts abgesehen.

Die Kammer hat zu den Terminen am 17., 19. und 22.12.2025 (jeweils 9.30 Uhr) Zeugen geladen. Weitere Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 06. und 07.01.2026 (9.30 Uhr).

Az. 50 KLs 6/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)

Montag, 22. Dezember 2025

Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen drei Angeklagte im Alter von 60 und 34 Jahren (2) wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls in 14 Fällen (davon ein Versuch). Ihnen wird vorgeworfen, u.a. in Oberhausen, Uelzen und Munster zwischen September 2020 und Januar 2024 teils gemeinschaftlich in Häuser und Wohnungen eingebrochen zu sein, um Schmuck, Elektronik u.a. zu entwenden und dadurch Gegenstände im Gesamtwert von mehr als 65.000,00 € erlangt zu haben.

Zwei der Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft. Fortsetzungstermine sind u.a. bestimmt auf den 15.01. und 02.02.2026 (jeweils um 9.30 Uhr).

Az. 21 KLs 17/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)

Wichtige Hinweise

Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

II.

Im Landgericht Lüneburg findet täglich eine Vielzahl öffentlicher Sitzungen der Zivilkammern statt. Die Termine können den jeweiligen Aushängen an den Sälen entnommen werden! U.a.:

Dienstag, 16.12.2025, 9.30 Uhr, Saal 119: Güteverhandlung, ggf. mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme; die Klägerin nimmt den Beklagten und dessen Tierhalterhaftpflichtversicherung auf gut 12.000,00 € nach einem Hundebiss in Anspruch. Die Parteien streiten u.a. darüber, wie es am 16.06.2022 in Seevetal/Hörsten zu dem Biss in Knie und Unterschenkel kam, aufgrund dessen die Klägerin sich einer Operation unterziehen musste.

Az. 1 O 105/25

(Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)

Artikel-Informationen

erstellt am:
12.12.2025

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