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Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg + Hinweis auf Sitzungstage der Zivilkammern - Vorschau 2. - 6. März 2026


Landgericht Lüneburg - Pressemitteilung 7/2026 - Frau Edinger


I.

Freitag, 6. März 2026

Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen eine heute 25 Jahre alte Angeklagte, der die Staatsanwaltschaft versuchte Erpressung in einem besonders schweren Fall vorwirft. Sie soll sich mit noch unbekannten Mittätern dazu verabredet haben, zur Erzielung einer dauerhaften Einnahmequelle und in arbeitsteiligem Vorgehen vorwiegend ältere Menschen telefonisch zu kontaktieren, sich als Polizei oder Staatsanwaltschaft auszugeben und diesen vorzuspiegeln, zur Abwendung einer Untersuchungshaft für nahe Angehörige eine Kaution im hohen fünfstelligen Bereich zahlen zu müssen (sog. Schockanruf). Der Angeklagten sei dabei die Rolle der Geldabholerin zugekommen, die im Oktober 2025 in Winsen (Luhe) 20.000,00 € in bar und Gold hätte abholen sollen, was durch Einschaltung der Polizei durch die Geschädigten verhindert werden konnte.

Die Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 9., 16. und 18.03.2026, jeweils 9.30 Uhr in Saal 121. Zum zweiten Termin sind acht Zeugen geladen.

Az. 111 KLs 1/26 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

II.

Im Landgericht Lüneburg findet täglich eine Vielzahl öffentlicher Sitzungen der Zivilkammern statt. Die Termine können den jeweiligen Aushängen an den Sälen entnommen werden! U.a.:

Montag, 02.03.2026, 13.00 Uhr, Saal 110: Güteverhandlung und ggf. mündliche Verhandlung; die Klägerin begehrt u.a. die Löschung eines Negativ-Eintrags in einer großen Wirtschaftsauskunftei; die Parteien streiten darüber, ob und ggf. wie lange eine Forderung, die der Kläger bereits beglichen hat, sich negativ auf den sog. Score, mit dem die Bonität bewertet wird, auswirken darf oder zu löschen ist.

Az. 3 O 113/25

Mittwoch, 04.03.2026, 10.00 Uhr, Saal 33: Güteverhandlung und ggf. mündliche Verhandlung; der Kläger, ein Kleingartenverein aus Hannover, nimmt den Beklagten als ehemaligen Pächter einer Parzelle auf Zahlung von knapp 7.500,00 € in Anspruch; die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte die Kleingartenparzelle in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben hat, oder der Beklagte für die Entfernung und Entsorgung von Koniferen, Lauben und Betonflächen u.v.m. Schadensersatz zahlen muss.

Az. 1 O 144/25

Artikel-Informationen

erstellt am:
26.02.2026

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