Artikel-Informationen
erstellt am:
06.11.2025
zuletzt aktualisiert am:
07.11.2025
PM Nr. 32/25
Montag, 10. November 2025
Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer ein Sicherungsverfahren betreffend einen 26-Jährigen. Er soll u.a. im Juni 2024 in Westercelle einen Brand einer Waldfläche von ca. 4 m² verursacht haben.
Der Beschuldigte ist einstweilig untergebracht.
Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen und zum ersten Termin sechs Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 24. und 26.11.2025, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 121.
Az. 22 KLs 21/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
II.
Im Landgericht Lüneburg findet täglich eine Vielzahl öffentlicher Sitzungen der Zivilkammern statt. Die Termine können den jeweiligen Aushängen an den Sälen entnommen werden! U.a.:
Mittwoch, 12.11.2025, 11.30 Uhr, Saal 142: mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme; die Kläger nehmen die Beklagte, die in Winsen/Luhe eine Autowaschanlage betreibt, auf Schadensersatz in Höhe von rund 7.000,00 € in Anspruch; die Parteien streiten darüber, ob die am Fahrzeug der Kläger vorhandenen Schäden bei einem Waschvorgang in der streitgegenständlichen Waschanlage zurückzuführen sind; die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen und zum Termin geladen.
Az. 2 O 40/24 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)
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erstellt am:
06.11.2025
zuletzt aktualisiert am:
07.11.2025