Artikel-Informationen
erstellt am:
14.11.2025
PM Nr. 33/25
Freitag, 21. November 2025
Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen X Jahre alten Mann, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, in seinem Werkstattschuppen im Landkreis Lüchow-Dannenberg Cannabis, MDMA, Amphetamin und Kokain zum Verkauf bereit gehalten zu haben und sich dadurch u.a. wegen bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge strafbar gemacht zu haben. Auch drei verschiedene Messer soll er griffbereit gehabt haben.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 25.11., 03. und 08.12.2025, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 121. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen und zum zweiten Termin fünf Zeugen geladen.
Az. 111 KLs 12/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)
Donnerstag, 27. November 2025
Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer als Schwurgericht die Hauptverhandlung gegen zwei jetzt 23 und 32 Jahre alte Männer wegen versuchten Mordes und gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr durch Herabwerfen von Gegenstände von Autobahnbrücken in einer Mehrzahl von Fällen. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft ergeben sich aus der Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Lüneburg vom 30.09.2025.
Die Angeklagten aus den Landkreisen Hildburghausen und Schmalkalden-Meiningen (Thüringen) befinden sich in Untersuchungshaft.
Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 05., 15., 16., 17.12.2025, 07., 08., 21., 22. und 29.01.2026, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 21. Die Kammer hat einen psychiatrischen Sachverständigen hinzugezogen und zu allen Verhandlungstagen bis einschließlich 17.12.2025 Zeugen geladen.
Az. 27 Ks 8/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
Aus organisatorischen Gründen werden Pressevertreter gebeten, ihr Erscheinen und ggf. die Absicht, Aufnahmen zu machen, unter Angabe der Personenzahl per Email an christina.edinger@justiz.niedersachsen.de anzumelden und zur Vereinfachung des Einlasses einen Presseausweis bereitzuhalten. Für Pressevertreter sind Sitzplätze vor dem eigentlichen Zuschauerbereich reserviert. Sie erhalten in der Reihenfolge ihres Erscheinens einen Platz in diesem Bereich, bis sämtliche Sitzplätze belegt sind. Pressevertreter, die keinen Platz im reservierten Bereich erhalten haben, dürfen einen Sitzplatz im Zuschauerraum einnehmen.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal aus dem entsprechend markierten Bereich heraus durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
Bei Film- und Fotoaufnahmen ist sicherzustellen, dass die eingesetzten Justizkräfte mit Ausnahme der erkennenden Richter/innen auf Foto- und Filmaufnahmen vor deren Verbreitung in geeigneter Form anonymisiert (gepixelt) werden. Bilder und Aufnahmen von Angeklagten eines Strafprozesses sind nur zulässig, wenn sie unter Beachtung derer Persönlichkeitsrechte veröffentlicht werden. Diese Prüfung obliegt der Presse. Die Veröffentlichung und Weitergabe nicht anonymisierter Aufnahmen von Sitzungsvertreter/innen der Staatsanwaltschaft und Verteidiger/innen ist nur mit deren Einverständnis zulässig.
II.
Im Landgericht Lüneburg findet täglich eine Vielzahl öffentlicher Sitzungen der Zivilkammern statt. Die Termine können den jeweiligen Aushängen an den Sälen entnommen werden! U.a.:
Dienstag, 18.11.2025, 10.30 Uhr, Saal 134: mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme; die Klägerin nimmt den Beklagten auf Zahlung von gut 13.000,00 € in Anspruch; die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin dem Beklagten 15.000,00 € als Darlehen überlassen hat; von dem Geld soll er sich einen Sportwagen gekauft und zunächst Raten zurückgezahlt, dies dann aber zeitnah eingestellt haben; die Kammer hat die Parteien und mehrere Zeugen zum Termin geladen.
Az. 9 O 86/24
Montag, 24.11.2025, 13.00 Uhr, Saal 119: Güteverhandlung und ggf. mündliche Verhandlung; die Klägerin, eine Inkassofirma, nimmt die Beklagte auf Zahlung von 5.187,28 € in Anspruch; die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte insgesamt 23 Mal Kleidung in einem Online-Shop bestellt und nicht oder nur teilweise bezahlt hat.
Az. 2 O 189/25
(Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)
Artikel-Informationen
erstellt am:
14.11.2025