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Hauptverhandlungstermine der Großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg (I.) + Hinweis auf Sitzungstage der Zivilkammern (II.) - Wochenvorschau 07. Juli – 18. Juli 2025 -


PM 21/25

Frau Edinger


Dienstag, 8. Juli 2025

Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 21 die Hauptverhandlung gegen einen 27-Jährigen u.a. wegen räuberischer Erpressung. Ihm wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, den Geschädigten im Juli 2023 im Landkreis Celle durch Schläge mit einem Gegenstand zur Herausgabe von Bargeld (165,00 €) und Handy veranlasst zu haben.

Zum ersten Verhandlungstag sind acht Zeugen geladen. Fortsetzungstermine sind auf den 14. und 18.07.2025 (jeweils 9.30 Uhr) bestimmt.

Az.: 21 KLs 21/24 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)

Donnerstag, 10. Juli 2025

Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 21 die Hauptverhandlung gegen einen 30 Jahre alten Angeklagten, der im Mai 2024 in Lüneburg mit Kokain und Cannabis in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben haben soll. Dabei soll er Pfefferspray mitgeführt haben.

Zum ersten Verhandlungstag sind vier Zeugen geladen, zum zweiten Verhandlungstag am 16.07.2025 zwei. Weiterer Fortsetzungstermin ist auf den 17.07.2025 (jeweils 9.30 Uhr) anberaumt.

Az.: 21 KLs 2/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)

Donnerstag, 17. Juli 2025

Um 9.15 Uhr beginnt in Saal 12 die Berufungshauptverhandlung gegen einen heute 81 Jahre alten Angeklagten aus dem Landkreis Lüneburg, der von dem Amtsgericht Lüneburg im März 2025 wegen Geldwäsche zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt worden ist. Ihm wird ausweislich der erstinstanzlichen Urteilsgründe vorgeworfen, sich im Internet als „Finanzagent“ betätigt zu haben. So soll er einen Geschädigten durch Vorspiegelung eines Lottogewinns, für den dieser Bearbeitungsgebühren zu zahlen habe, veranlasst haben, 34.500,00 € auf sein Konto zu überweisen. Diesen Betrag habe er dann wiederum in mehreren Teilzahlungen an einen Dritten weitergeleitet.

Die Kammer hat drei Zeugen geladen. Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 24.07.2025, 13.30 Uhr.

Az.: 39 NBs 31/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

II.

Im Landgericht Lüneburg findet täglich eine Vielzahl öffentlicher Sitzungen der Zivilkammern statt. Die Termine können den jeweiligen Aushängen an den Sälen entnommen werden!

Donnerstag, 17.07.2025, 10.00 Uhr, Saal 110: mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme; die Klägerin nimmt den Beklagten u.a. auf offenen Werklohn für die Fertigung und Montage von Fassaden, Fenster- und Türelementen i.H.v. knapp 55.000,00 € und eine Sicherheitsleistung i.H.v. gut 60.000,00 € in Anspruch; die Parteien streiten darüber, ob dem Beklagten Mangelbeseitigungsansprüche im Hinblick auf drei Türen (Haupteingangstür, eine Rauchfangtür und eine Fluchttür zum Innenhof) der Jabelmannhalle in Uelzen zustehen und ob er diese dem Zahlungsanspruch entgegenhalten kann; die Kammer hat drei Zeugen geladen.

Az.: 1 O 97/24 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)

Donnerstag, 17.07.2025, 9.15 Uhr, Saal 138: Güteverhandlung und mündliche Verhandlung; der Kläger nimmt den beklagten Baumarkt aus Soltau auf Schadensersatz und Schmerzensgeld i.H.v insgesamt knapp 22.000,00 € in Anspruch; der Kläger hatte dort 2023 ein als Ausstellungsstück bereits vormontiertes Pedelec erworben; er stürzte am Tag nach dem Kauf und zog sich eine Oberschenkelhalsfraktur zu; die Parteien streiten darüber, ob der Lenker im Haus der Beklagten falsch/unzureichend montiert worden und der Sturz hierauf zurückzuführen ist sowie über die Frage, ob der Beklagte ausreichend auf die Notwendigkeit des Nachziehens von Schrauben etc. hingewiesen worden ist.

Az.: 3 O 17/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)

Artikel-Informationen

erstellt am:
04.07.2025

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