Artikel-Informationen
erstellt am:
23.05.2025
PM 17/2025
Frau Edinger
Montag, 26. Mai 2025
Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen zwei heute 22 und 36 Jahre alte Angeklagte, denen die Staatsanwaltschaft u.a. banden- und gewerbsmäßigen Betrug vorwirft. Sie sollen sich mit weiteren Mittätern zusammengeschlossen haben, um sich in arbeitsteiliger Vorgehensweise durch Vorlage gefälschter ausländischer Reisepässe zunächst bei Einwohnermeldeämtern anzumelden und mit den so geschaffenen falschen Personalien hochwertige Fahrzeuge bei Autohäusern in Norddeutschland (u.a. Friesoyte, Bleckede, Hamburg, Bremen, Uelzen) unter Vorspiegelung ihrer Zahlungsbereitschaft vollfinanziert zu erwerben. Die Pkws, darunter VW Touareg, Mercedes GLC, BMW 530 D, veräußerten sie anschließend über das Internet, in dem Wissen, hierfür keine Berechtigung zu haben, an gutgläubige Privatpersonen.
Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.
Es sind mehrere Fortsetzungstermine bestimmt, u.a. auf den 27.05., 03.06. und 16.06.2025 (jeweils 9.30 Uhr). Zum zweiten Verhandlungstag am 27.05.2025 sind drei Zeugen und zum dritten Tag am 03.06.2025 neun Zeugen geladen.
Az.: 111 KLs 6/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
II.
Im Landgericht Lüneburg findet täglich eine Vielzahl öffentlicher Sitzungen der Zivilkammern statt. Die Termine können den jeweiligen Aushängen an den Sälen entnommen werden!
02.06.2025, 9.15 Uhr, Saal 138: mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme; die Klägerin nimmt die Hansestadt Lüneburg wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht auf Schmerzensgeld und Schadensersatz in Anspruch, nachdem sie im November 2022 auf dem Rad- und Fußweg an der Bleckeder Landstraße stadtauswärts in ein – nach ihrem Vortrag – ungesichertes Schlagloch getreten und gestürzt war; es ist ein Zeuge geladen.
Az.: 2 O 240/24 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)Artikel-Informationen
erstellt am:
23.05.2025