Artikel-Informationen
erstellt am:
17.05.2024
PM Nr. 14 / 2024 Schattka
Dienstag, 21. Mai 2024
Am 21.05.2024 um 09:00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg in Saal 121 die Hauptverhandlung gegen drei Männer im Alter zwischen 21 und 31 Jahren, denen durch die Staatsanwaltschaft u.a. besonders schwerer Raub bzw. räuberische Erpressung, erpresserischer Menschenraub und gefährliche Körperverletzung in Salzwedel und Dannenberg (Elbe) vorgeworfen werden.
Die Angeklagten sollen im Januar dieses Jahres gemeinsam – und einer der Angeklagten in einem weiteren Fall alleine handelnd – männliche Opfer unter der Vortäuschung, selbst weiblich zu sein, über das Internet kontaktiert und mit den jeweiligen Geschädigten „Sextreffen“ gegen Geld vereinbart haben. Bei den Treffen sollen sie die Geschädigten sodann mehrfach geschlagen bzw. getreten und sie unter Vorhalt einer Waffe zur Herausgabe von Wertgegenständen aufgefordert haben, wodurch sie jeweils Bargeld erlangt haben sollen. Zudem sollen die Angeklagten bei der gemeinschaftlich begangenen Tat dem Geschädigten die Geldkarte abgenommen und nach Erhalt der PIN weiteres Bargeld abgehoben sowie den Geschädigten unter fortwährendem Vorhalt von Pistole und Messer zu seiner Wohnung verbracht haben, wo sie erfolglos versucht haben sollen, diese gewaltsam zu öffnen, um weiteres Geld zu erlangen.
Die Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.
Fortsetzungstermine sind auf den 27.05.2024, 03.06.2024, 04.06.2024, 10.06.2024, 13.06.2024 und 17.06.2024 (jeweils 9:00 Uhr Saal 121) anberaumt.
Zum ersten Hauptverhandlungstermin sind drei und zum zweiten Termin sind sieben Zeugen geladen.
Ansprechpartner: Herr Schattka (22 KLs 5/24, Durchwahl - 396)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In dieser Vorschau werden nur die in den nächsten beiden Wochen vss. beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
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erstellt am:
17.05.2024