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Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg Vorschau 02.April -12. April 2024

PM Nr. 8 / 2024 Schattka


Mittwoch, 03. April 2024

Am 03.04.2024 beginnt vor der 2. großen Jugendkammer nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof die Hauptverhandlung gegen einen 39 Jahre alten Mann aus Lüneburg. Der Angeklagte wurde am 15.08.2023 wegen schweren Wohnungseinbruchsdiebstahls mit Waffen sowie wegen erpresserischen Menschenraubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Der Bundesgerichtshof hat das Verfahren zur erneuten Entscheidung nur über den Rechtsfolgenausspruch an das Landgericht zurückverwiesen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (22 KLs 3/24, Durchwahl - 396)

Donnerstag, 04. April 2024

Am 04.04.2024 beginnt um 09:30 Uhr in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung gegen einen 39-jährigen Mann aus Soltau, dem die Körperverletzung und Vergewaltigung seiner ehemaligen Lebensgefährtin vorgeworfen werden. Von weiteren Angaben zum Tatgeschehen wird aus Gründen des Opferschutzes abgesehen.

Fortsetzungstermine sind auf den 11.04.2024, 24.04.2024 und 30.04.2024 (jeweils 9:30 Uhr in Saal 121) anberaumt.

Am ersten Hauptverhandlungstag sind vier Zeugen und am Termin am 24.04.2024 sieben Zeugen geladen. Zudem wurde eine Sachverständige durch die Kammer hinzugezogen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (111 KLs 12/23, Durchwahl - 396)

Freitag, 05. April 2024

Am 05.04.2024 beginnt um 09:30 Uhr in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung in einem Sicherungsverfahren gegen einen 35-jährigen Mann, dem vorgeworfen wird, im Zustand der Schuldunfähigkeit in einer Obdachlosenunterkunft in Celle wiederholt mit einem Messer auf einen anderen Mann eingestochen und diesen hierdurch erheblich verletzt zu haben.

Der Beschuldigte ist einstweilen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Fortsetzungstermine sind auf den 12.04, 24.04, 03.05., 07.05., 14.05., und 15.05.2024 (jeweils 9:30 Uhr in Saal 121) anberaumt.

Zu den Terminen am 12.04., 24.04., 03.05. und 11.05.2024 sind insgesamt 11 Zeugen geladen. Zudem hat die Kammer einen psychiatrischen Sachverständigen hinzugezogen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (111 KLs 1/24, Durchwahl - 396)

Montag, 08. April 2024

Am 08.04.2023 beginnt um 9.30 Uhr vor der 4. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung gegen einen 24 Jahre alten Mann. Ihm wird u.a. vorgeworfen, am 26.10.22 in Drage in 2 Fällen sexuelle Handlungen an einem zur Tatzeit 4 Jahre alten Jungen vorgenommen und davon Fotoaufnahmen gefertigt zu haben.

Die Sitzung findet voraussichtlich in Saal 121 statt. Fortsetzungstermin ist auf den 09.04.2024 anberaumt.

Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen.

Zum ersten Hauptverhandlungstag sind 4 Zeugen geladen.


Ansprechpartner: Herr Schattka (45 KLs 3/23, Durchwahl - 396)


Dienstag, 09. April 2024
Am 09.04.2024 beginnt um 09:30 Uhr in Saal 121 vor der 5. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung gegen einen 57-jährigen Mann aus Schneverdingen, der laut Anklage zwischen 1999 und 2004 in mindestens 50 Fällen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung seiner beiden damals unter 14 Jahre alten Stieftöchter begangen haben soll. Von weiteren Angaben zum Tatgeschehen wird aus Gründen des Opferschutzes abgesehen.
Fortsetzungstermine sind auf den 16.04.2024, 19.04.2024 und 29.04.2024 (jeweils 9:30 Uhr in Saal 121) anberaumt.
Am ersten Hauptverhandlungstag sind drei und am zweiten Hauptverhandlungstag vier Zeugen geladen.
Ansprechpartner: Herr Schattka (50 KLs 6/22, Durchwahl - 396)


Dienstag, 09. April 2024

Am 09.04.2024 beginnt vor der 4. großen Strafkammer in Saal 21 nach Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof die Hauptverhandlung gegen eine 63-jährige Frau aus Hannover, welche im November 2022 wegen Handlungen für die Organisation „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ durch das Landgericht Lüneburg wegen Verstoßes gegen das Vereinigungsverbot in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Volksverhetzung sowie Missbrauch von Berufsbezeichnungen zu einer Freiheitstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden war.

Der Bundesgerichtshof hat den Schuldspruch konkretisierend geändert und das Verfahren zur erneuten Entscheidung nur über den Rechtsfolgenausspruch an das Landgericht zurückverwiesen.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 23.04.2024 (9:30 Uhr in Saal 21) anberaumt.

Am ersten Hauptverhandlungstag ist ein Zeuge geladen.

Ansprechpartner: ab dem 03.04.2024 Herr Schattka (24 KLs 1/24, Durchwahl - 396)

Donnerstag, 11. April 2024

Am 11.04.2024 beginnt in Saal 21 vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung in einem Sicherungsverfahren gegen einen 56-jährigen Mann aus Dannenberg. Dieser soll zwischen Oktober 2022 und Juni 2023 im Zustand der Schuldunfähigkeit unter anderem nach einem Diebstahl die Bestohlene zwecks Verhinderung einer Rückholung des Diebesgutes geschlagen und mehrere weitere Personen anlasslos angegriffen und verletzt haben. Zudem soll er bei einer Verbringung in die psychiatrische Klinik die für den Transport eingesetzten Polizeibeamten getreten haben.

Am ersten Hauptverhandlungstag sind sechs Zeugen und am zweiten Hauptverhandlungstag ist ein Zeuge geladen. Zudem hat die Kammer einen psychiatrischen Sachverständigen hinzugezogen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (22 KLs 2/24, Durchwahl - 396)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in den nächsten beiden Wochen vss. beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!





Artikel-Informationen

erstellt am:
28.03.2024

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