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Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg Vorschau 04. März bis 15. März 2024

PM Nr. 6 / 2024 Schattka


Mittwoch, 13. März 2024

Am 13.03.2024 beginnt um 09:30 Uhr in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung gegen einen 31-jährigen Mann aus dem Landkreis Celle, dem vorgeworfen wird, im September 2023 mit Betäubungsmitteln (Marihuana, Kokain u.a.) in nicht geringen Mengen unerlaubt Handel getrieben zu haben. In der Wohnung in Celle, in welcher er die Betäubungsmittel aufbewahrt haben soll, soll er laut Anklagte zudem mehrere zur Verletzung von Personen geeignet und bestimmte Gegenstände zum Zweck der Absicherung des Betäubungsmittelhandels gelagert haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 28.03.2024, 11.04.2024 und 12.04.2024 (jeweils 9.30 Uhr in Saal 21) anberaumt.

Am ersten Hauptverhandlungstag sind vier Zeugen geladen. Für die Termine am 11.04.2024 und 12.04.2024 hat die Kammer einen psychiatrischen Sachverständigen hinzugezogen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (21 KLs 2/24, Durchwahl - 396)

Donnerstag, 14. März 2024

Am 14.03.2024 beginnt um 09:00 Uhr in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen 63-jährigen Mann aus Lüneburg, dem vorgeworfen wird, kinder- und jugendpornographische Dateien mit Bildern und Videos auf verschiedenen Datenträgern besessen sowie teilweise in ausgedruckter Form aufbewahrt zu haben.

Fortsetzungstermine sind bislang nicht terminiert. Zum Termin am 14.03.2024 hat die Kammer einen Zeugen geladen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (22 KLs 1/24, Durchwahl - 396)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in den nächsten beiden Wochen vss. beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!





Artikel-Informationen

erstellt am:
04.03.2024

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