Artikel-Informationen
erstellt am:
06.06.2024
PM 15/2024 RiLG Schattka
Freitag, 07. Juni 2024
Am 07.06.2024 beginnt um 09:30 Uhr in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg, nach teilweiser Aufhebung des Urteils des Landgerichts vom 11.09.2023 und Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof, die Hauptverhandlung gegen einen heute 24-jährigen Mann. Das Landgericht hatte diesen u.a. wegen besonders schweren Raubes in Uelzen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt, wobei die Verurteilung insoweit vom Bundesgerichtshof bestätigt wurde. Das Landgericht hat nunmehr noch über die vom Revisionsgericht beanstandete, im Urteil weitergehend ausgesprochene Verurteilung wegen Diebstahls und eine ggf. zu bildende, weitere Gesamtstrafe sowie die Einziehung von Taterträgen zu entscheiden.
Fortsetzungstermine sind nicht anberaumt. Zeugen wurden keine geladen.
Ansprechpartner: Herr Schattka (111 KLs 5/24, Durchwahl - 396)
Montag, 10. Juni 2024
Am 10.06.2024 beginnt um 09:30 Uhr vor der 1. großen Strafkammer des Landgericht Lüneburg in Saal 21 die Hauptverhandlung gegen einen 24-jährigen Mann aus dem Landkreis Celle, dem mit der Anklage vorgeworfen wird, in Unterlüß ab November 2023 mit Betäubungsmitteln (Marihuana, Kokain, Amphetamin) in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben und die Betäubungsmittel in seiner Wohnung in Unterlüß gelagert sowie diese durch das Vorhalten mehrerer Messer und eines Schreckschussrevolvers abgesichert zu haben. Zudem soll er zum Zweck des Handelns Indoorplantagen für Marihuana betrieben und an einer der Plantagen ohne waffenrechtliche Erlaubnis ein Gewehr gelagert haben.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Fortsetzungstermine sind auf den 11.06.2024, 12.06.2024 und 19.06.2024, jeweils 09:30 Uhr in Saal 21, anberaumt.
Zum ersten Hauptverhandlungstermin sind zwei und zum zweiten Termin sind sieben Zeugen geladen.
Ansprechpartner: Herr Schattka (21 KLs 4/24, Durchwahl - 396)
Dienstag, 11. Juni 2024
Am 11.06.2024 um 09:00 Uhr beginnt vor der 2. großen Jugendkammer des Landgerichts in Saal 121 die Hauptverhandlung gegen einen 37-jährigen Mann aus Winsen (Luhe), dem durch die Staatsanwaltschaft in 21 Fällen u.a. die Vergewaltigung der unter 14 Jahre alten Tochter seiner Lebensgefährtin vorgeworfen wird. Von weiteren Angaben zum Tatgeschehen wird aus Gründen des Opferschutzes abgesehen.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Fortsetzungstermine sind auf den 12.06.2024, 18.06.2024, 19.06.2024, 09.07.2024, 12.07.2024, 15.07.2024 und 16.07.2024 (am 18.06.2024 um 10:30 Uhr, im Weiteren jeweils um 09:00 Uhr in Saal 121) anberaumt worden.
Zum ersten Hauptverhandlungstermin ist ein Zeuge geladen. Zudem hat die Kammer einen Sachverständigen hinzugezogen.
Ansprechpartner: Herr Schattka (31 KLs 1/24, Durchwahl - 396)
Dienstag, 18. Juni 2024
Am 18.06.2024 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen 36-jährigen Mann, dem durch die Anklage neun Straftaten in 2023 in Celle, Hambühren und Winsen (Luhe) vorgeworfen werden, bei denen er mehrfach Person, unter anderem Rettungskräfte, anlasslos geschlagen und beleidigt sowie in weiteren Fällen geringwertige Sachen entwendet haben soll.
Fortsetzungstermine sind auf den 19.06.2024, 25.06.2024 und 26.06.2024 (jeweils 09:30 Uhr, Saal 121) anberaumt.
Zu den ersten beiden Hauptverhandlungsterminen hat die Kammer jeweils sieben und am dritten Termin einen weiteren Zeugen geladen. Zudem hat die Kammer einen Sachverständigen beigezogen.
Ansprechpartner: Herr Schattka (111 KLs 3/24, Durchwahl - 396)
Dienstag, 18. Juni 2024
Am 18.06.2024 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Lüneburg das Sicherungsverfahren gegen einen 52-jährigen Mann aus Lüneburg. Dieser soll im Zustand der Schuldunfähigkeit am 28.12.2023 während seiner Unterbringung in der Psychiatrischen Klinik in Lüneburg eine Pflegekraft in wahnhaften Verkennung von dessen Person geschlagen und anschließend durch Würgen versucht haben, diesen zu töten, wodurch der Geschädigte u.a. Atemnot bis zu Bewusstseinsstörungen und eine Halswirbeldistorsion erlitten haben soll.
Fortsetzungstermine sind auf den 21.06.2024, 24.06.2024 und 26.06.2024 (jeweils 09:30 Uhr, Saal 21) anberaumt.
Zum ersten Hauptverhandlungstermin hat die Kammer vier Zeugen geladen. Zudem wurden zwei Sachverständige beigezogen.
Ansprechpartner: Herr Schattka (27 Ks 6/24, Durchwahl - 396)
Donnerstag, 20. Juni 2024
Am 22.06.2024 um 09:30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung gegen einen 41-jährigen Mann, dem durch die Staatsanwaltschaft sechs Taten im November 2023, u.a. die Begehung eines räuberischen Diebstahls sowie in zwei Fällen die Begehung einer besonders schweren räuberischen Erpressung, vorgeworfen werden. Der Angeklagte soll in Lüneburg nach einem Ladendiebstahl den Ladendetektiven geschubst und gewürgt sowie durch Vortäuschen des Einsatzes eines Messers bedroht haben, wodurch ihm kurzzeitig die Flucht gelungen sei. In zwei weiteren Fällen soll er die Mitarbeiter von Tankstellen in Lüneburg mit einem Messer bedroht und sie hierdurch zur Herausgabe der Einnahmen genötigt haben.
Fortsetzungstermine sind auf den 21.06.2024, 15.07.2024, 17.07.2024 und 19.07.2024 (jeweils 09:30 Uhr, Saal 121) anberaumt.
Die Kammer hat zum ersten Hauptverhandlungstermin fünf Zeugen, zum zweiten Termin zwei Zeugen und zum dritten Termin sieben Zeugen geladen. Zudem hat die Kammer einen Sachverständigen beigezogen.
Ansprechpartner: Herr Schattka (111 KLs 2/24, Durchwahl - 396)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In dieser Vorschau werden nur die in den nächsten beiden Wochen vss. beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
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erstellt am:
06.06.2024