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Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg Vorschau 13. Mai - 24. Mai 2024


Dienstag, 23. Mai 2024

Am 23.05.2024 um 09:30 Uhr beginnt vor der 11. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung gegen einen 28-jährigen Mann aus Lüneburg, dem durch die Anklage die Vergewaltigung und Körperverletzung zulasten einer Frau in einer Lokalität in Lüneburg im Juni 2022 vorgeworfen werden. Von weiteren Angaben zum Tatgeschehen wird aus Gründen des Opferschutzes abgesehen.

Der Saal für die Hauptverhandlung steht bislang noch nicht fest und kann am Tag der Verhandlung an der Auskunft des Landgerichts erfragt werden.

Fortsetzungstermine sind auf den 28.05.2024, 30.05.2024 und 31.05.2024 (jeweils 9:30 Uhr) anberaumt.

Zum ersten Hauptverhandlungstermin sind sechs Zeuge, zum zweiten Termin sind fünf Zeugen und zum dritten Termin ist ein Zeuge geladen. Zudem hat die Kammer eine Sachverständige hinzugezogen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (111 KLs 15/23, Durchwahl - 396)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in den nächsten beiden Wochen vss. beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!


Artikel-Informationen

erstellt am:
10.05.2024

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