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Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg - Vorschau 16.-20. Februar 2026


Landgericht Lüneburg - Pressemitteilung 5/2026 - Frau Edinger

Montag, 16. Februar 2026

Um 9 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten, dem u.a. bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge vorgeworfen wird. Er soll gemeinsam mit gesondert verfolgten Mittätern bis Oktober 2022 Handel z.B. mit Kokain, MDMA und Ecstasy gehandelt haben und in seiner Wohnung in Uelzen verschiedene Betäubungsmittel sowie ein Butterflymesser und eine Elektroschockgerät griffbereit aufbewahrt haben.

Fortsetzungstermin ist bestimmt auf den 17.02.2026 um 9 Uhr in Saal 121. Die Kammer hat zum ersten Prozesstag zwei Zeugen geladen.

Az. 22 KLs 9/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)

Freitag, 20. Februar 2026

Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten, dem die Staatsanwaltschaft 18 Fälle gewerbsmäßiger Geldwäsche vorwirft. Er soll zwischen Juli 2021 und Mai 2022 durch Love-Scamming erlangte Gelder von unbekannten Dritten über sein Konto auf andere Konten weitergeleitet haben, wobei er sich der kriminellen Herkunft der Beträge und der mit der Weiterleitung verbundenen Verschleierung derer Herkunft bewusst gewesen sein soll. Er selbst soll dadurch mehr als 95.000,00 € erlangt haben.

Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 25., 27.02., 10., 12., 17. und 20.03.2026, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 121. Die Kammer hat zum zweiten und dritten Prozesstag mehrere Zeugen geladen.

Az. 111 KLs 13/24 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.02.2026

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