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Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg Vorschau 16.- 31.12.2024

PM Nr. 35/24

Ri'inLG Edinger


Montag, 16. Dezember 2024

Am 16.12.2024 um 9.30 Uhr findet in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer erneut die Hauptverhandlung gegen einen heute 34 Jahre alten Angeklagten statt. Er wurde bereits am 16.05.2024 durch das Landgericht Lüneburg u.a. wegen Besitzes und Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der Angeklagte hat gegen das Urteil Revision eingelegt. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil teilweise aufzuheben, weil sich zwischenzeitlich die Gesetzeslage zu Gunsten des Angeklagten durch Einführung des Cannabisgesetzes (CanG) geändert hat. Es ist daher - nur - über die zu verhängende Strafe neu zu entscheiden.

Ansprechpartnerin: Frau Edinger (21 KLs 16/24; Durchwahl - 287).

Freitag, 20. Dezember 2024

Am 20.12.2024 beginnt um 9.00 Uhr vss. in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen heute 38 Jahre alten Angeklagten wegen besonders schweren Raubes. Er soll sich am 01.07.2024 unter Drogen- und Alkoholeinfluss in Lüneburg in ein Geschäft für E-Zigaretten, Liquids u.a. begeben, einer dort anwesenden Frau ein Cutter-Messer an die Kehle gehalten, die Herausgabe von Bargeld aus der Kasse gefordert und erhalten (50,00 €) haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 09. und 13.01.2025, jeweils 9.30 Uhr, bestimmt.

Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zum zweiten Hauptverhandlungstermin sind sieben Zeugen geladen.

Ansprechpartnerin: Frau Edinger (21 KLs 16/24; Durchwahl - 287).

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Artikel-Informationen

erstellt am:
13.12.2024

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