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Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg Vorschau 19. Februar bis 01. März 2024

PM Nr. 5 / 2024 Schattka


Dienstag, 20. Februar 2024

Am 20.02.2024 beginnt um 10:30 Uhr in Saal 121 vor der 11. großen Strafkammer die Hauptverhandlung in einem Sicherungsverfahren gegen einen 43-jährigen Mann, dem vorgeworfen wird, im Zustand nicht auszuschließender Schuldfähigkeit eine Person in Celle unter Mitführen eines Kampfmessers niedergeschlagen zu haben, um an dessen Geld zu gelangen, was nach Hinzueilen von einem Zeugen misslang.

Der Beschuldigte ist einstweilen in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Fortsetzungstermine sind auf den 27.02.2024, 07.03.2024 und 08.03.2024 (jeweils 9.30 Uhr in Saal 121) anberaumt.

Die Kammer hat einen psychiatrischen Sachverständigen hinzugezogen. Zum ersten Verhandlungstag sind vier und zum Fortsetzungstermin sieben Zeugen geladen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (111 KLs 25/23, Durchwahl - 396)

Donnerstag, 22. Februar 2024

Am 22.02.2024 um 09:30 Uhr beginnt vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg in Saal 21 die Hauptverhandlung gegen drei Männer im Alter zwischen 23 und 62 Jahren aus Lüneburg und Winsen (Luhe) wegen unter anderem versuchter (schwerer) räuberischer Erpressung. Laut Anklage sollen die Angeklagten einem gemeinsamen Plan folgend bei einem wegen vorangegangener Streitigkeiten einberufenen Familientreffen derart auf vier Geschädigte einwirkt haben, dass zwei der Angeklagten diese mehrfach ins Gesicht schlugen und der dritte Angeklagte mindestens einen der Geschädigten vor die Wahl stellte, eine Strafe zu zahlen, eine solche abzuarbeiten oder Lüneburg zu verlassen.

Fortsetzungstermine sind auf den 28.02. und 07.03.2024 bestimmt. Zum ersten und zweiten Termin sind sechs und zum dritten Termin zwei Zeugen geladen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (21 KLs 12/21, Durchwahl - 396)

Dienstag, 27. Februar 2024

Am Dienstag, den 27.02.2024 um 9:00 Uhr beginnt vor der 2. großen Strafkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen 37 Jahre alten Angeklagten. Ihm wird u.a. vorgeworfen, zwischen August 2021 und Anfang September 2021 mehrere KFZ-Diebstähle sowie zwei Brandstiftungen begangen zu haben.

Fortsetzungstermine sind auf den 29.02.2024 und den 05.03.2024 jeweils um 09:00 Uhr anberaumt. Am ersten Hauptverhandlungstag sind zwei Zeugen geladen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (22 KLs 25/23, Durchwahl - 396)

Freitag, 01. März 2024

Am 01.03.2024 um 09.30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 5. großen Jugendkammer des Landgerichts die Hauptverhandlung gegen einen 62-jährigen Angeklagten, der sich laut Anklage im Oktober 2021 sowie Juni 2022 im Landkreis Lüneburg in vier Fällen wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, unter anderem wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes, strafbar gemacht haben soll. Von weiteren Angaben zum Tatgeschehen wird aus Gründen des Opferschutzes abgesehen.

Fortsetzungstermine sind auf den 04.03., 06.03 und 11.03.2024, jeweils 09:30 Uhr, Saal 121, bestimmt. Die Kammer hat eine Sachverständige hinzugezogen. Zudem sind zum ersten Termin drei und zum zweiten Termin fünf Zeugen geladen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (50 KLs 1/23; Durchwahl -396)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in den nächsten beiden Wochen vss. beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Artikel-Informationen

erstellt am:
16.02.2024

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