Artikel-Informationen
erstellt am:
16.10.2024
PM 27/24 - Albers
Donnerstag, 24. Oktober 2024
Am 24.10.2024 um 09.30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg die Hauptverhandlung gegen einen 23 Jahre alten Mann aus Dannenberg, dem durch die Staatsanwaltschaft u.a. besonders schwerer Raub bzw. räuberische Erpressung, erpresserischer Menschenraub und gefährliche Körperverletzung in Salzwedel und Dannenberg (Elbe) vorgeworfen wird.
Der Angeklagte soll im Januar dieses Jahres mit drei wegen dieser Tat bereits zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilten Mittätern (nicht rechtskräftiges Urteil der 2. großen Strafkammer vom 17.06.2024, Az. 22 KLs 5/24) beschlossen haben, männliche Opfer unter der Vortäuschung, selbst weiblich zu sein, über das Internet kontaktiert und mit den jeweiligen Geschädigten „Sextreffen“ gegen Geld vereinbart haben. Bei der Tat am 21.01.2024 sollen der Angeklagte und seine bereits verurteilten Mittäter den Geschädigten sodann mehrfach geschlagen bzw. getreten und ihn unter Vorhalt einer Waffe zur Herausgabe von Wertgegenständen aufgefordert haben, wodurch sie u.a. Bargeld erlangt haben sollen. Zudem sollen der Angeklagte und seine Mittäter bei der gemeinschaftlich begangenen Tat dem Geschädigten die Geldkarte abgenommen und nach Erhalt der PIN weiteres Bargeld abgehoben sowie den Geschädigten unter fortwährendem Vorhalt von Pistole und Messer zu seiner Wohnung verbracht haben, wo sie erfolglos versucht haben sollen, diese gewaltsam zu öffnen, um weiteres Geld zu erlangen.
Der Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.
Fortsetzungstermine sind auf den 25.10.2024, 07.11.2024, 08.11.2024 und 19.11.2024 (jeweils 09.30 Uhr in Saal 21) anberaumt.
Zum ersten Hauptverhandlungstermin sind fünf Zeugen geladen.
Ansprechpartnerin: Frau Albers (24 KLs 5/24; Durchwahl – 247).
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
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erstellt am:
16.10.2024