Artikel-Informationen
erstellt am:
18.09.2025
PM Nr. 27/25
I.
Um 9.00 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 2. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen 39 Jahre alten Angeklagten u.a. wegen räuberischen Diebstahls. Er soll im April 2025 in Uelzen verschiedene Geschäften betreten und dort u.a. Socken, Unterwäsche und Alkohol entwendet haben. Als der Diebstahl bemerkt worden sei, soll der Angeklagte einen Zeugen unter Vorhalt eines Messers bedroht haben und geflüchtet sein.
Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.
Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Fortsetzungstermine sind anberaumt auf den 24., 25. und 29.09.2025, jeweils um 9.00 Uhr. Für den ersten Termin sind sieben Zeuge geladen.
Az. 22 KLs 12/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl -287)
Dienstag, 23. September 2025
Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer die Hauptverhandlung gegen einen Angeklagten im Alter von 29 Jahren, dem die Staatsanwaltschaft vorwirft, sich in Uelzen im September 2024 wegen räuberischen Diebstahls strafbar gemacht zu haben. In einem Elektronikfachmarkt soll der Angeklagte mit Airpods im Wert von 558,00 € den Kassenbereich passiert haben, ohne zu bezahlen, und mit diesen in sein Auto geflüchtet sein, das mit laufendem Motor abgestellt gewesen sei. Obwohl ein Zeuge sich vor das Fahrzeug gestellt habe, sei er angefahren, woraufhin der Zeuge ihn passieren ließ.
Zum Termin sind vier Zeugen geladen.
Az. 21 KLs 4/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl -287)
Wichtige Hinweise
Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.
In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.
Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.
In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!
II.
Im Landgericht Lüneburg findet täglich eine Vielzahl öffentlicher Sitzungen der Zivilkammern statt. Die Termine können den jeweiligen Aushängen an den Sälen entnommen werden! U.a.:
Dienstag, 23.09.2025, 13.30 Uhr, Saal 110, Az. 4 O 77/25: Güteverhandlung, ggf. mündliche Verhandlung und Beweisaufnahme; die Klägerin, Tochtergesellschaft eines Vermietungskonzerns, nimmt die Beklagten auf Schadensersatz i.H.v. knapp 10.000,00 € in Anspruch. Hintergrund ist, dass die Familie der Beklagten aus ihrer Wohnung in der Theodor-Heuss-Straße in Lüneburg hatte ausziehen müssen, damit darin Schadensbeseitigungsarbeiten ausgeführt werden konnten; die Klägerin stellte eine Ersatzwohnung zur Verfügung. Die Parteien streiten darüber, ob die Familie in der Ersatzwohnung Schäden verursacht hat.
Donnerstag, 25.09.2025, 14.00 Uhr, Saal 119, Az. 5 O 455/24: Güteverhandlung und ggf. mündliche Verhandlung; die Kläger nehmen die Stadt Celle auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall mit einem Feuerwehreinsatzfahrzeug in Anspruch, die Beklagte erhebt Gegenansprüche. Die Parteien streiten u.a darüber, ob das Einsatzfahrzeug als solches zu erkennen war.
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erstellt am:
18.09.2025