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Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg Vorschau 23. Januar - 02. Februar 2024

Nr. 03/2024 Edinger

Dienstag, 23. Januar 2024

Am 23.01.2024 beginnt um 9.30 Uhr in Saal 21 vor der 1. großen Strafkammer als Staatsschutzkammer die Hauptverhandlung gegen einen heute 27 Jahre alten Angeklagten u.a. wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat. Er soll sich als Heranwachsender u.a. in Hildesheim radikalisiert und im September 2016 das Bundesgebiet verlassen haben, um sich nach Syrien zu begeben, sich dort einer ausländischen terroristischen Vereinigung („IS“) anzuschließen, sich im Umgang mit Waffen unterweisen zu lassen und das erworbene Wissen für eine Gewalttat zu nutzen. Der Angeklagte wurde in Griechenland festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Nach § 89a Abs. 2a des Strafgesetzbuches (StGB) steht das Unternehmen der Ausreise (also deren Versuch und Vollendung) unter Strafe, wenn die Handlungen des Täters bei ungestörtem Fortgang ohne weitere Zwischenakte unmittelbar zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland führen sollen.

Die Staatsschutzkammer bei dem Landgericht Lüneburg ist für sämtliche Staatsschutzsachen aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Celle zuständig.

Fortsetzungstermin ist auf den 30.01.2024 um 9.30 Uhr in Saal 21 und weitere Tage anberaumt. Der Vorsitzende hat eine Sicherheitsverfügung erlassen, die auch für Pressevertreter bedeutsame Regelungen enthält. So haben sie sich z.B. grundsätzlich mit einem gültigen Presseausweis in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis zu legitimieren und sind im Rahmen der Einlasskontrolle zu durchsuchen. Für die Beantwortung von Anfragen steht die Pressestelle zur Verfügung.

Ansprechpartnerin: Frau Edinger (21 KLs 15/19; Durchwahl - 287)


Freitag, 26. Januar 2024

Am 26.01.2024 beginnt um 9.30 Uhr in Saal 121 vor der 5. großen Jugendkammer des Landgerichts erneut die Hauptverhandlung gegen zwei junge Männer im Alter von jetzt 19 Jahren u.a. wegen schweren Raubes. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, im Februar 2023 in Soltau einen Geschädigten in dessen Wohnung mit Fäusten und einem Stock geschlagen zu haben, um ihm u.a. ein mit 2.000,00 € Bargeld gefülltes Portemonnaie zu entwenden und das Geld für sich zu behalten. Einer der Angeklagten soll zudem zwei Tankstellen in Munster und Hamburg überfallen und dort (in Hamburg) mindestens 3.000,00 € erbeutet sowie einen Schuppen in Soltau aufgebrochen und Werkzeug entwendet haben. Auch Körperverletzungsdelikte und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Beleidigung anlässlich der Haftbefehlsverkündung bei dem Amtsgericht Soltau werden ihm vorgeworfen. Die Kammer hatte die Hauptverhandlung im August 2023 schon einmal begonnen, der Prozess konnte jedoch krankheitsbedingt nicht fortgesetzt werden.

Ein Angeklagter befindet sich in Strafhaft.

Fortsetzungstermine sind auf den 02., 06., 12., 14., 19., 21., 26. und 28.02.2024, jeweils um 9.30 Uhr in Saal 121, anberaumt. Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Zu den Verhandlungstagen (bis einschl. 19.02.) sind jeweils mehrere Zeugen geladen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (50 KLs 5/23; Durchwahl - 396)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in den nächsten beiden Wochen vss. beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!

Artikel-Informationen

erstellt am:
18.01.2024

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