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Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg - Vorschau 26.-30. Januar 2026


Landgericht Lüneburg - Pressemitteilung 4/2026 - Frau Edinger


Dienstag, 27. Januar 2026

Um 9.30 Uhr beginnt in Saal 121 vor der 5. großen Jugendkammer die Hauptverhandlung gegen vier Angeklagte im Alter von heute 26, 25, 22 und 20 Jahren. Drei von ihnen wird u.a. gemeinschaftlicher erpresserischer Menschenraub (§ 239a des Strafgesetzbuches) in Tateinheit mit versuchter räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung vorgeworfen. Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft Lüneburg sollen diese drei Angeklagten den Geschädigten im Dezember 2023 unter dem Vorwand nach Uelzen gelockt habe, dass ihm Geld zurückgezahlt werden solle. Statt dessen soll er dann in einem Waldstück massiv attackiert und mit einer Schreckschusswaffe bedroht worden sein, um die PIN des Handys des Opfers zu erlangen und Daten löschen zu können. Der vierte Angeklagte soll anschließend beim Verstecken von Schreckschusswaffe und Handy beteiligt gewesen sein und sich wegen versuchter Strafvereitelung strafbar gemacht haben.

Die Kammer hat einen Sachverständigen hinzugezogen. Fortsetzungstermine sind bestimmt auf den 4.2. (5 Zeugen), 5.2. (3 Zeugen), 18.2., 19.2. und 24.2., jeweils um 9.30 Uhr in Saal 121.

Az. 111 KLs 4/25 (Ansprechpartnerin: Frau Edinger, Durchwahl – 287)

Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in der nächsten Woche vss. beginnenden/fortgesetzten Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!


Artikel-Informationen

erstellt am:
26.01.2026

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