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Hauptverhandlungstermine der großen Strafkammern des Landgerichts Lüneburg - Vorschau 27. Juni - 05. Juli 2024 -


PM 16/2024 Schattka

Donnerstag. 27. Juni 2024

Am 27.06.2024 beginnt um 09:30 Uhr in Saal 21 vor der 4. großen Strafkammer des Landgerichts Lüneburg, nach teilweiser Aufhebung des Urteils des Landgerichts vom 02.12.2022 und Zurückverweisung durch den Bundesgerichtshof, die Hauptverhandlung gegen einen heute 45-jährigen Mann aus dem Landkreis Uelzen. Das Landgericht hatte diesen wegen besonders schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt und die Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den Feststellungen des Landgerichts hatte dieser im September 2018 gemeinsam mit einem Bekannten in dessen Wohnung in Suderburg mehrere Minuten auf den Geschädigten eingeschlagen. Der Geschädigte habe zunächst durch einen in Todesangst ausgeführten Sprung von dem in 5,50m Höhe gelegenen Balkon fliehen können, sei jedoch alsbald von dem Angeklagten und seinem Bekannten eingeholt und zurückgebracht sowie weiter geschlagen und bedroht worden. Im Anschluss sollen der Angeklagte und sein Bekannter, wie von Anfang an geplant, dem wehrlosen Geschädigten seine Wertgegenstände abgenommen haben.

Der Bundesgerichtshof hat die Feststellungen des Landgerichts zur Tat insoweit aufrechterhalten, das Urteil im Straf- und Maßregelausspruch hingegen aufgehoben, da bei der Höhe der Strafe sowie der Prognose für die Sicherheitsverwahrung weitere Umstände zu berücksichtigen gewesen seien.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Ein Fortsetzungstermin ist auf den 01.07.2024, 09:30 Uhr, Saal 21, anberaumt. Zeugen wurden nicht geladen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (24 KLs 2/24, Durchwahl - 396)

Freitag, 28. Juni 2024

Am 28.06.2024 um 09:30 Uhr beginnt vor der 5. großen Jugendkammer des Landgerichts Lüneburg in Saal 121 die Hauptverhandlung gegen einen zum Tatzeitpunkt 20-jährigen Mann aus Lüneburg, dem durch die Anklage vorgeworfen wird, im Jahr 2022 in sieben Fällen einvernehmlichen sexuellen Kontakt mit der zum damaligen Zeitpunkt 13-jährigen Geschädigten gehabt zu haben. Von der Schilderung des weiteren Tatverlaufs wird aufgrund des Opferschutzes abgesehen.

Fortsetzungstermine sind für den 02.07.2024 (09:30 Uhr), 03.07.2024 (13:00 Uhr) und 09.07.2024 (09:30 Uhr) jeweils in Saal 121 anberaumt.

Zum ersten Hauptverhandlungstermin ist ein Zeuge, zum zweiten Termin sind sieben und zum dritten Termin zwei Zeugen geladen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (50 KLs 4/23, Durchwahl - 396)

Donnerstag, 04. Juli 2024

Am 04.07.2024 um 09:30 Uhr beginnt vor der 4. großen Strafkammer – Schwurgericht – des Landgerichts Lüneburg in Saal 21 die Hauptverhandlung gegen einen 37-jährigen Mann aus dem Landkreis Celle dem die Ermordung seiner ehemaligen Lebensgefährtin vorgeworfen wird. Laut Anklage soll er sich im Januar 2024 gewaltsam Zugriff zu ihrer Wohnung in Hermannsburg verschafft und diese mit einem Cuttermesser sowie weiteren aus der Küche des Opfers stammenden Messern durch Stiche u.a. in den Hals tödlich verletzt haben.

Der Angeklagte befindet sich in Untersuchungshaft.

Fortsetzungstermine sind anberaumt auf den 05.07.2024, 15.07.2024 und 16.07.2024 (jeweils um 09.30 Uhr Saal 21).

Am ersten Termin wurden vier Zeugen und am zweiten Termin ein Zeuge geladen. Zudem hat die Kammer zwei Sachverständige beigezogen.

Ansprechpartner: Herr Schattka (27 Ks 7/24, Durchwahl - 396)


Wichtige Hinweise

Die Hauptverhandlung dient der Klärung, ob die erhobenen Vorwürfe zutreffen; für die Angeklagten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

In dieser Vorschau werden nur die in den nächsten beiden Wochen vss. beginnenden Hauptverhandlungen aufgeführt. Die Angabe erfolgt ohne Gewähr. Kurzfristige Terminänderungen oder -aufhebungen sowie Saalverlegungen sind möglich.

Die mitgeteilten Hauptverhandlungstermine sind öffentlich, soweit dies nicht anders angegeben ist oder das jeweilige Gericht zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Angeklagten oder weiteren Beteiligten etwas Anderes entscheidet.

In den Räumlichkeiten des Landgerichts ist das Fotografieren sowie das Anfertigen von Film- und Tonaufzeichnungen grundsätzlich nicht gestattet. Pressevertretern kann das Filmen und Fotografieren im Sitzungssaal durch ausdrückliche Genehmigung des Präsidenten des Landgerichts oder der Pressestelle gestattet werden. Anderslautende sitzungspolizeiliche Anordnungen der/des Vorsitzenden bleiben vorbehalten. Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen während der Sitzungen sind nicht zulässig!


Artikel-Informationen

erstellt am:
01.07.2024

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